Fürstenfeldbruck:Rosenkrieg endet vor Gericht

60-Jähriger wird wegen Beleidigung und Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz verurteilt. Er hatte seine Exfrau per SMS beleidigt. Ob er auch ein pornografisches Bild von ihr veröffentlicht hat, konnte nicht nachgewiesen werden

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

Ein pornografisches Foto seiner geschiedenen Frau hat bei einem Prozess gegen einen 60-Jährigen vor dem Amtsgericht eine wichtige Rolle gespielt. Denn der Mann soll das Bild im Internet verbreitet haben. Die Staatsanwaltschaft warf dem im östlichen Landkreis lebenden Angeklagten neben der Verbreitung pornografischer Schriften auch Beleidigungen und Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz vor, alles zu Lasten der 32 Jahre alten Exfrau. Wie sich herausstellte, handelte es sich bei den angeklagten Fällen allerdings nur um einen kleinen Teil eines Rosenkrieges. Da sich die Vorwürfe um das Foto nicht nachweisen ließen, verurteilte der Richter den Mann lediglich wegen der anderen Anklagepunkte - zu einer Geldstrafe von 6000 Euro.

Die Anklage legte dem Handwerker in Frührente zur Last, ein Foto seiner Exfrau beim Oralverkehr per SMS an deren Freunde sowie an Verwandte in Brasilien geschickt zu haben. Ferner habe er das Bild auf dem Facebook-Profil der 32-Jährigen gepostet. Dort hatte es zunächst die Tochter der Brasilianerin, die acht Jahre alt ist und aus einer früheren Beziehung stammt, entdeckt. Darüber hinaus warf die Staatsanwältin dem 60-Jährigen vor, seiner Exfrau eine Vielzahl von Beleidigungen per SMS vor. Da ein Teil dieser Kurzmitteilungen verfasst wurde, nachdem ein Richter angeordnet hatte, dass der Mann jede Kontaktaufnahme zu seiner früheren Frau zu unterlassen hat, wurden diese Nachrichten als Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz gewertet.

Die Beleidigungen räumte der Angeklagte ohne lange Umschweife ein. Wobei sein Verteidiger deren diffamierende Diktion teilweise in Zweifel zog. Der Jurist zitierte beispielsweise eine SMS, in der der 60-Jährige seiner Ex 50 Euro für Geschlechtsverkehr anbietet. Dies könne schwer als Beleidigung gewertet werden, wenn die Brasilianerin ihrem Exmann per E-Mail schreibe: "Eine Stunde Sex mit mir kostet 80 Euro, wenn du das Geld hast."

Komplizierter war die Sache mit dem Foto. "Er hat es ihr nur aufs Handy geschickt", und das sei ein Versehen gewesen, erklärte der Verteidiger. Sein Mandant habe das diffamierende Bild weder an Freunde und Verwandte der 32-Jährigen geschickt, noch auf ihr Facebook-Profil gestellt. "Ich glaube, dass der Angeklagte durchgedreht ist, weil sie ihm ein Foto mit ihrem neuen Liebhaber geschickt hat", führte der Jurist aus. Wer nämlich außer der 32-Jährigen auf dem Bild gezeigt wird, konnte die Verhandlung nicht aufklären: Angeklagter und Verteidiger meinen, es sei der neue Partner der Frau.

Die 32-Jährige indes ist überzeugt, dass der Angeklagte selbst das Foto mit ihr in Aktion aufgenommen hat. Auf Nachfrage des Anwaltes räumte die Zeugin ein, ihrem Exmann ebenfalls einen Ausschnitt aus einem Porno geschickt zu haben. Allerdings nicht mit ihr als Akteurin und quasi nur als Antwort auf das entwürdigende Foto von sich, das er online veröffentlicht haben soll. Sie versicherte, dass nur er das Bild auf ihren Facebook-Account stellen konnte, da er im Besitz des Laptops mit dem gespeicherten Passwort sei. Auf Nachfrage von Richter Martin Ramsauer erklärte sie allerdings, dass sie das Passwort auch auf ihrem Smartphone gespeichert habe.

"Aus Sicht des Angeklagten ist es so: Er hat eine Frau aus Brasilien geholt, er war ihr verfallen", resümierte der Verteidiger in seinem Plädoyer die klischeehafte Liebesgeschichte. "Es hat sich rausgestellt, dass sie ihn nur aus finanziellen Gründen geheiratet hat." Während der Trennung sei "das Ganze sehr emotional" abgelaufen. Wie der Jurist ausführte, hatte es offenbar auch ein Gerichtsverfahren gegeben, weil die 32-Jährige den 60-Jährigen verprügelt haben soll. Dessen Ausgang erwähnte er allerdings nicht. Er beantragte, seinen Mandant nur für die Beleidigungen samt den Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz zu verurteilen.

Die Staatsanwältin hingegen sah alle Anklagepunkte bewiesen. Sie beantragte 180 Tagessätze zu je 55 Euro. Wobei sie berücksichtigte, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist und "dass das Ganze aus Enttäuschung darüber geschehen ist, dass er Geld investiert hat". Der Richter folgte mit seiner Entscheidung der Argumentation des Verteidigers. "Das Gericht konnte sich nicht von der Täterschaft des Angeklagten überzeugen", sagte er hinsichtlich der Vorwürfe wegen des pornografischen Bildes. Die SMS wertete Ramsauer indes alle als beleidigend. Vermutlich habe sich die Frau nur dem herabwürdigenden Tonfall des Angeklagten angepasst, erläuterte er.

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