Fürstenfeldbruck:Rache für die Kündigung

Gröbenzeller kann Vorwürfe gegen seine frühere Chefin nicht belegen und wird wegen übler Nachrede verurteilt

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

Erst wurde er fristlos gekündigt. Dann beschuldigte der 42-Jährige vor dem Arbeitsgericht seine frühere Chefin des Betrugs. Wegen dieser Behauptung, juristisch als üble Nachrede definiert, sitzt der Mann aus Gröbenzell am Montag auf der Anklagebank des Fürstenfeldbrucker Amtsgerichts. Dort wiederholt er zwar seine Anschuldigungen. Doch beweisen kann er sie nicht. Deshalb wird er wegen übler Nachrede zu 2400 Euro Geldstrafe verurteilt.

Der Mann hatte als Busfahrer für ein Unternehmen gearbeitet, das für Drei- bis Sechsjährige Schwimmkurse, Skifahren und Ferienbetreuung anbietet. "Meine Chefin betrügt nicht nur ihre Angestellten, sondern auch die Eltern und womöglich auch das Finanzamt", hatte der Angeklagte im Dezember für seinen Prozess vor dem Arbeitsgericht wegen seiner Kündigung geschrieben. Es folgte eine genaue Auflistung, der zufolge er von den Kindern im Rahmen der Ferienbetreuung pro Tag 8,50 Euro für die Verpflegung bekommen hatte. Tatsächlich hätten die Kinder aber oft nur für ein zwei Euro gegessen und getrunken. Ein zweiter Vorwurf in dem Schreiben, das nun die Basis für die Anklage bildete, betraf die Skikurse. Hier kassiere seine Chefin 16 Euro, das Geld für den Tagesskipass, obwohl die Kinder nur ein Vier-Stunden-Ticket bekämen.

Im Gerichtssaal erneuert der vielfach vorbestrafte 42-Jährige seine Vorwürfe. Wegen diesen Anschuldigungen hatte ihn seine Chefin zum 30. November fristlos gekündigt. Seiner Schilderung zufolge bestand die Ferienbetreuung oft aus sehr kostengünstigen Unternehmungen. "Wir waren öfter mal bei Möbel Höffner, wo Hüpfburgen für Kinder aufgebaut waren", auch der Langwieder See sei ein häufiges Ziel gewesen. Das Essen der Kinder hätte oft nur ein, zwei Euro gekostet, etwa beim Picknicken. "Meine Schätzung von zwei Euro ist ja sowieso das Höchstmaß", unterstreicht der Angeklagte. Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Johann Steigmayer räumt er allerdings ein, dass gelegentlich auch Getränke oder ein Eis für die Kinder gekauft worden seien. Als der Richter ihn erneut fragt, ob er denn wisse, wie die Verträge zwischen seiner Chefin und den Eltern aussahen, hat der Gröbenzeller keine Antwort.

"Das ist nicht wahr", widerspricht die frühere Chefin dem Vorwurf wegen der Skipässe. "Das kann man auch wirklich im Internet nachlesen und meine Buchhaltung kann das auch belegen", versichert die 32-Jährige. Sie bestätigt, dass sie bei der Ferienbetreuung 8,50 Euro pro Tag Verpflegungspauschale verlange.

Doch genauer fragen Richter und Staatsanwalt gar nicht mehr nach: Da der Angeklagte selbst keine Fakten vorbringen kann, die seine Anschuldigungen belegen würden, ist der Tatbestand der üblen Nachrede schon erwiesen. Also verliest Steigmayer noch das etwa zwei Dutzend Einträge umfassende Strafregister des 42-Jährigen. Er stellt fest, dass dieser zurzeit auf Arbeitssuche ist. Und dass er im Juni seinen nächsten Termin vor dem Arbeitsgericht hat.

"Einen Beweis für die beiden Behauptungen können Sie hier nicht erbringen", stellt der Staatsanwalt in seinem Plädoyer fest. Er bemängelt das fehlende Geständnis und das lange Strafregister. Und beantragt mit 160 Tagessätzen zu je 15 Euro zehn Tagessätze mehr als im Strafbefehl veranschlagt. "Ich verstehe nicht, warum Sie meiner Chefin mehr Glauben schenken als mir", beklagt sich der Angeklagte in seinem Schlusswort. Der Richter folgt mit seinem Urteil dem Antrag des Staatsanwaltes. "Sie haben nicht konkret gewusst, was zwischen den Eltern und Ihrer Chefin vereinbart war", erläutert der Vorsitzende. "Sie haben ganz pauschal in Ihrem Schreiben behauptet: Betrug", und derartige Behauptungen seien nun einmal üble Nachrede.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: