Fürstenfeldbruck:Nachlass bei der Hundesteuer

Bei Erfüllung gewisser Auflagen wird die Tierhaltung billiger

Für Halter von Hunden, die einer als problematisch eingestuften Rasse angehören, wird die Steuer unter gewissen Auflagen etwas ermäßigt. Der Stadtrat folgte mit seinem Votum damit zumindest teilweise einem Antrag von Andreas Ströhle (Piraten) und besserte bei der im Frühjahr beschlossenen Hundesteuersatzung nach: Können Halter von Hunden der sogenannten Liste II ein Negativzeugnis, also eine Art Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen und haben sich zusätzlich selbst einer Schulung und Prüfung unterzogen, dann werden von der Stadt künftig nicht mehr jährlich 720, sondern lediglich 360 Euro Steuer berechnet. Betroffen von der Regelung sind Hunde wie Dobermann oder Bullterrier. Der Verwaltung zufolge sind in Bruck lediglich acht solcher Tiere gemeldet, Dritte Bürgermeisterin Karin Geißler (Grüne) sprach sogar von lediglich fünf Tieren. Ströhle stimmte als einziger gegen den Beschluss, weil ihm die Ermäßigung nicht weit genug geht. Er hatte sich vergeblich für den normalen Steuersatz in Höhe von 48 Euro ausgesprochen, sofern Negativzeugnis und Hundeführerschein vorgelegt werden. Der neuen Regelungen zufolge kommen nun auch Halter von Jagd- und Gebrauchshunden in den Genuss einer Steuerermäßigung um 50 Prozent - künftig nicht nur für einen und, sondern für beliebig viele von ihnen gehaltene Tiere.

Den Beschluss über den Steuernachlass für als mäßig gefährlich eingestufte Hunderassen hat die Tierrechtsorganisation Peta Deutschland zum Anlass genommen, sich in einem Brief an Bürgermeister Klaus Pleil (BBV) zu wenden. In diesem schlägt Peta vor, den Steuersatz nicht nur für sogenannte Kampfhunde zu halbieren, sondern die Abgaben auch für aus dem Tierschutz aufgenommene Hunde dauerhaft zu reduzieren. "Mit diesem Schritt würde die Stadt Tierfreunde dazu ermutigen, Vierbeiner zu adoptieren statt von einem Züchter zu kaufen", sagt Peta-Referentin Dörte Röhl. Darüber hinaus könnte Fürstenfeldbruck mit einem ermäßigten Steuersatz langfristig Kosten sparen: Je mehr Hunde aus dem Tierschutz aufgenommen würden, desto weniger müsse die Kommune ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen, sich um eine tiergerechte Unterbringung und Versorgung zu kümmern. Einige deutsche Kommunen, beispielsweise Fürth, haben bereits solche Steuervergünstigungen eingeführt.

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