Fürstenfeldbruck:Landkreis stockt Sozialhilfe auf

Betroffene Bürger erhalten nun 437 Euro im Monat

Die Sozialhilfeempfänger im Landkreis sollen vom nächsten Jahr an nicht nur die gesetzlich vorgeschriebene Erhöhung bekommen, sondern auch weiterhin jene Aufstockung erhalten, die der Landkreis gewährt. Dafür votierte am Montag ohne Gegenstimme der vorberatende Kreisausschuss. Die endgültige Entscheidung obliegt dem Kreistag, eine Mehrheit gilt als sicher.

Dafür gestimmt hatten auch die Vertreter von CSU und Freien Wählern, die gleich lautende Ansinnen in der Vergangenheit regelmäßig abgelehnt hatten. Im Vorjahr allerdings hatte der Kreistag dann eine Art Ballungsraumzulage für die Bezieher von Sozialhilfe gewährt. Nun gelte es, den "Geist des seinerzeitigen Beschlusses fortzuschreiben", plädierte Landrat Thomas Karmasin (CSU) in der Kreisausschusssitzung für die Fortführung der Landkreis-Zulage, die für einen Erwachsenen 21 Euro ausmacht. Es entspreche nicht der Logik des Beschlusses aus dem Vorjahr, wenn man nun anders entscheiden und die Summe damit wieder abschmelzen lassen würde. "Dieser Personenkreis", führte Karmasin noch aus, habe "nicht die Möglichkeit, sich selber zu helfen". Dass die Sozialhilfebezieher im Landkreis künftig 437 Euro im Monat und damit mehr Geld bekommen sollen als den gesetzlichen Satz, der im neuen Jahr auf dann 416 Euro steigen wird, wurde mit den hohen Lebenshaltungskosten im Großraum München begründet.

SPD-Fraktionssprecher Peter Falk, der mit der gleichen Begründung in früheren Jahren kein Gehör bei der Mehrheit der Kreisräte gefunden hatte, äußerte sich zufrieden. Ob es "der Geist war oder doch die Realität zu einem Sinneswandel" geführt habe, fragte er rhetorisch. Allerdings sei mit der Sozialhilfe die Sozialpolitik im Landkreis noch längst nicht erledigt, fuhr Falk fort. Denn das "größte Problem der Leute sind die Wohnungskosten". Deshalb sollte in diesem Punkt "der nächste Geist im Landratsamt einziehen", so Falk. Die SPD-Fraktion fordert seit Jahren, dass der Landkreis eine eigene Wohnungsbaugesellschaft gründen solle.

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