Fürstenfeldbruck:Ringen um OB-Rücktritt

Stadt setzt Verfahren in Gang, ein Neuwahltermin ist nicht absehbar

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Völlig offen ist, wann in Fürstenfeldbruck ein neuer Oberbürgermeister gewählt wird. Hoffnungen auf eine einvernehmliche Lösung und einen freiwilligen Rücktritt von Amtsinhaber Klaus Pleil (BBV) haben sich bislang nicht erfüllt. Ein Gespräch zwischen der Familie des seit seiner Herzattacke im August 2015 krank geschriebenen Amtsinhabers sowie Stadtjurist Christian Kieser und Pleils Stellvertreter Erich Raff (CSU) ist am Freitag ergebnislos verlaufen. Darin soll es um Termine gegangen sein sowie Versorgungsleistungen. Würde Pleil nach dreijähriger Amtszeit in den Ruhestand versetzt, bekäme er ein befristetes Übergangsgeld und die Zeit würde auf die Rente angerechnet. Er hätte aber keinen vollen Pensionsanspruch.

Im Stadtrat legte Raff am Dienstag ein Papier vor, das den möglichen Verlauf des Verfahrens skizziert. Jenes war mit Zustimmung Pleils in Gang gesetzt worden. Von Amtsarzt Rudolf Summer hatte der Stadtrat als offizieller Dienstherr ein Gutachten über die Dienstfähigkeit angefordert. Klaus Pleil wurde von dem Mediziner mündlich über die Ergebnisse informiert. Das schriftliche Gutachten, in dem offenbar eine Rückkehr ins Rathaus binnen sechs Monaten als unrealistisch eingestuft wird, soll dem erkrankten OB von der Stadt nun Anfang Dezember zugestellt werden. Binnen vier Wochen kann Einspruch eingelegt werden. Verstreicht diese Frist, dann könnte der Stadtrat am 31. Januar die Dienstunfähigkeit feststellen und müsste folgerichtig die Entlassung des Amtsinhabers beschließen. Anfang Februar würde dieser Beschluss förmlich zugestellt. Am 31. Mai würde Klaus Pleil damit endgültig aus dem Dienst ausscheiden. Gegen die Entlassungsverfügung freilich sind Widerspruch und Klage zulässig.

Monate- wenn nicht jahrelang könnte sich das Verfahren bereits in die Länge ziehen, wenn Klaus Pleil innerhalb der kommenden vier Wochen das Gutachten anficht. Aus Kreisen der Familie waren bereits Zweifel durchgedrungen, ob sich eine zuverlässige Prognose fast ausschließlich auf die Krankenakten stützen könne. Amtsarzt Rudolf Summer beruft sich auf seine Schweigepflicht und nennt keine Details. Er machte am Mittwoch aber klar, dass in solchen Fällen grundsätzlich auch die Ergebnisse einer persönlichen Befragung und einer eigenen Untersuchung in ein Gutachten einfließen - auch wenn er keine "leistungspsychologische Austestung" vornehmen könne. Im Fall Pleil gab es offenbar zudem sehr umfangreiche Akten von Fachärzten.

Das Gutachten selbst kann streng genommen gar nicht angefochten werden, wohl aber die verwaltungsrechtlichen Folgen. Patienten bleibt der Weg, von ihrem Dienstherrn - in diesem Fall der Stadtrat - eine Art "Obergutachten" zu verlangen, das dann entweder der Amtsarzt eines anderen Landkreises oder, in Ausnahmefällen, ein von der Regierung von Oberbayern benannter Mediziner erstellen müsste. Dies würde wohl bis zu zwei Monate dauern. Mehr als ein Jahr in Anspruch nehmen würde es, sofern ein Patient den Weg bis vors Verwaltungsgericht fortsetzt.

Für das Gesundheitsamt des Landkreises sind Fälle von Beamten, wie etwa Lehrern, die sich gerichtlich zur Wehr setzen, durchaus bekannt. Manchmal wird dabei versucht, das Verfahren in die Länge zu ziehen, um finanzielle Einbußen herauszuzögern. Etwa alle zwei Jahre kommt das vor im Landkreis, Widersprüche gegen Gutachten sind häufiger: etwa zwei bis drei gibt es pro Jahr.

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