Fürstenfeldbruck:Haftstrafe für Fahrraddiebstahl

35-Jähriger zu acht Monaten ohne Bewährung verurteilt

Von Florian J. Haamann, Fürstenfeldbruck

Als der Angeklagte Ende Juni 2016 am Brucker S-Bahnhof ankam, wurde er wütend. Jemand hatte sein Fahrrad geklaut und nur den Sattel liegen lassen. Doch statt den Diebstahl zu melden, nahm der 35-Jährige seinen Sattel und brach damit das Schloss eines anderen Rades auf, um es zu stehlen. "Als ich angekommen bin und gesehen habe, dass mein Fahrrad weg ist, war ich sauer. Ich habe dann das nächstbeste genommen", erklärte der Angeklagte vor dem Brucker Amtsgericht. Gleich zu Beginn der Verhandlung räumte der Mann die Tat ein. Weil er das Fahrradschloss gewaltsam geöffnet hat, war er wegen schweren Diebstahls angeklagt, das geklaute Rad war neuwertig und etwa 1000 Euro wert.

Fatal für den 35-Jährigen war, dass er erst zwei Monate vor diesem Diebstahl aus dem Gefängnis entlassen wurde. Eingesessen hatte er wegen Diebstahls. Außerdem umfasst sein Vorstrafenregister zehn weitere Eintragungen seit 1999, darunter einen weiteren Diebstahl, mehrere Beleidigungen und einige Betäubungsmittelvergehen, von Besitz bis Handel. Da der Mann aktuell noch keine Arbeit und auch keinen sicheren Therapieplatz wegen seiner Drogenprobleme hat, war die Sozialprognose ungünstig. Zusammen mit den Vorstrafen und der kurzen Zeit zwischen Entlassung und erneuter Tat, war eine Strafe auf Bewährung nicht möglich. Die Staatsanwältin forderte eine Strafe von einem Jahr und drei Monaten, der Verteidiger sieben Monate. Richter Martin Ramsauer verurteile den Mann dann zu acht Monaten Freiheitsstrafe.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: