Fürstenfeldbruck:Gericht entscheidet über Moschee

Der Türkisch-Islamische Verein möchte in Bruck ein zweites islamisches Gotteshaus errichten. Ein Nachbar klagt gegen den geplanten Bau. Demnächst kommen Verwaltungsrichter zum Ortstermin

Von Ariane Lindenbach

Eigentlich sollten die Bauarbeiten für eine Moschee mit goldener Kuppel und Minarett an der Augsburger Straße in der Kreisstadt bald beginnen. Doch statt Baggern wird in absehbarer Zeit zunächst die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts sowie Vertreter der Stadt und des Klägers auf das Grundstück nahe des Volksfestplatzes kommen. Bei einem Ortstermin werden die Richter beurteilen, ob der Bau tatsächlich, wie vom benachbarten Kläger vorgebracht, zu massiv ist.

Bruck: TAG DER OFFENEN MOSCHEE

Eine Moschee gibt es bereits in Bruck. Sie wurde vom Deutsch-Türkischen Kulturverein gebaut.

(Foto: Johannes Simon)

Eine Moschee gibt es schon in der Kreisstadt. Der Deutsch-Türkische Kulturverein ließ sie vor bald zehn Jahren im Westen errichten. Nach zweijähriger Bauzeit wurde sie dann 2007 an der Zadarstraße eröffnet. Das Gotteshaus, um das es bei dem Termin des Verwaltungsgerichts (VG) geht, möchte indes der rund 150 Mitglieder zählende Türkisch-Islamische Verein bauen.

2002 begannen die ersten Vorarbeiten für das Vorhaben: Damals kaufte der Verein das 700 Quadratmeter große Grundstück in der Augsburger Straße 31, also an einem zentraleren Standort als es die Zadarstraße ist. Der ursprüngliche Plan war, das bestehende Gebäude durch einen Anbau zu erweitern und dort die benötigten Räumlichkeiten unterzubringen. Doch diesen Antrag lehnte die Bauverwaltung im Rathaus ab; Begründung: Der Anbau ist zu groß, der Abstand zu den Nachbarn zu gering.

Also entschied sich der Türkisch-Islamische Verein für einen Neubau. Der Architekt Horst Wüst aus Königsbrunn entwarf eine Moschee und reichte die Pläne beim Landratsamt ein. Doch auch die Kreisbehörde lehnte das Vorhaben ab. Es passe nicht in die Umgebung und erzeuge zu viel Lärm durch die vielen dort parkenden Autos, hieß es. Das war 2004.

Der Verein klagte vor dem Verwaltungsgericht. Die Richter entschieden, dass die knapp zwölf Meter hohe Moschee gebaut werden darf, sofern nicht soviel Lärm erzeugt wird. Also entschied der Verein, anstelle der oberirdischen Parkmöglichkeiten eine Tiefgarage bauen zu lassen. Dieses Zugeständnis wird 300 000 Euro teuer; insgesamt soll das Gotteshaus rund 1,2 Millionen Euro kosten.

Jedenfalls reichte der Türkisch-Islamische Verein den verbesserten Entwurf 2011 erneut bei der Stadt Fürstenfeldbruck ein. Neben der Tiefgarage ist zum Beispiel das 18 Meter hohe Minarett, das übrigens nur als Wahrzeichen dienen und nicht von einem Muezzin genutzt werden soll, an die Gebäuderückseite versetzt worden. Der Brucker Stadtrat bewilligte daraufhin den Bauantrag. Auch das Landratsamt hatte keine Einwände mehr.

Doch die Bedenken des Nachbarn wegen der Massivität des zwölf Meter hohen Bauwerks blieben. Also legte er nun Klage vor dem Verwaltungsgericht ein. "Ob das eine Moschee ist oder nicht, ist mir völlig gleich", beteuert er.

Nun müssen die Richter das Vorhaben also erneut beurteilen. Beim vorangegangenen Rechtsstreit hatten sie darauf verwiesen, dass Relegionsfreiheit im Grundgesetz besonders geschützt sei. Und dass es in der Nachbarschaft ein weiteres mehrgeschossiges Gebäude gebe. Dieses könnte als Bezugsfall dienen.

Darüber hinaus klang der Leiter der Rechtsabteilung im Rathaus vor mehreren Monaten sehr überzeugt davon, dass die Baugenehmigung nicht mehr gerichtlich gekippt werde. Dennoch zeigten sich die potenziellen Bauherren kompromissbereit und reichten inzwischen erneut eine veränderte Planung ein. Diese muss nun erst geprüft werden. Der für diesen Donnerstag geplant Gerichtstermin wurde abgesetzt.

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