Fürstenfeldbruck:Engpass bei den Einbürgerungen

Bruck: Impression Landratsamt Muenchner Strasse

Die Einbürgerungsbehörde im Landratsamt ist unterbesetzt.

(Foto: Johannes Simon)

Das Landratsamt nimmt bis Jahresende keine neuen Anträge mehr entgegen. Es fehlt an Personal für die immer aufwendigeren Verfahren, die sich bis zu zwölf Monate hinziehen. Betroffen sind vor allem EU-Bürger

Von Peter Bierl, Fürstenfeldbruck

Die Einbürgerungsbehörde im Landratsamt nimmt bis zum Jahresende keine neuen Anträge mehr an. Begründet wird dies mit Überlastung. Die kleine Abteilung ist aufgrund eines Krankheitsfalles nur spärlich besetzt und kann die aufwendige und bürokratische Prozedur, die bis zu einem Jahr in Anspruch nehmen kann, offenbar nicht mehr bewältigen. Derzeit wollen vor allem EU-Bürger, darunter viele Griechen und Kroaten, sowie Iraker die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen.

Die Kreisbehörde teilte am Dienstag mit, dass bis Februar keine Termine für neue Einbürgerungsgespräche mehr frei seien. Als Gründe für den Annahmestopp werden personelle Engpässe, Arbeitsrückstände sowie eine hohe Anzahl von Anträgen genannt. Auch die Bearbeitungszeiten können sich deswegen verlängern.

Der Hauptgrund für diesen drastischen Schritt ist, dass die Abteilung nur aus einer Vollzeit- und zwei Teilzeitkräften besteht. Seit Juni ist die Vollzeitstelle nicht besetzt, weil die Mitarbeiterin krank ist, wie Thomas Epp, der Leiter des Personenstands- und Ausländerwesens, erklärte. Es sei nicht absehbar, wann die Mitarbeiterin wieder arbeitsfähig ist.

Die Zahl der Anträge hingegen sei relativ konstant. 280 Menschen im Landkreis wollten 2012 einen deutschen Pass bekommen, im folgenden Jahr waren es knapp 300. Von Januar bis Mai seien 135 Anträge eingegangen, von denen bereits 77 genehmigt wurden. Derzeit seien es insgesamt etwas mehr als 200 Anträge. "Es sind nicht mehr Leute geworden, aber das Verfahren wird immer umfangreicher", klagt Epp. So hätten seine Mitarbeiter 2011 rund 450 Beratungsgespräche geführt, drei Jahren später waren es bereits eintausend.

Die Vollzugsregeln in den einzelnen Bundesländern sind unterschiedlich und in Bayern detaillierter und restriktiver. Wenn jemand einen Antrag stelle, so Epp, dann müsse er zunächst in einem ausführlichen Beratungsgespräch über Rechte und Pflichten unterrichtet werden. Anschließend gilt es einen Antrag auszufüllen und mit allerlei Unterlagen abzugeben. Dazu gehören ein Auszug aus dem Strafregister, der Nachweis, dass man seinen Lebensunterhalt bestreiten kann und seit acht Jahren legal und mit einem Aufenthaltstitel hier lebt. Eine Duldung oder die Wartezeit bei einem Asylverfahren werden nicht angerechnet. Schließlich müssen Pässe und eine Urkunde über die aktuelle Staatsangehörigkeit vorgelegt werden.

Letzteres sei insbesondere für Menschen aus dem früheren Jugoslawien ein Problem, die oft keinen Pass und keine Urkunde von einem der Nachfolgestaaten haben. Sie müssen sich erst diese Dokumente ausstellen lassen, also etwa die serbische Staatsangehörigkeit beantragen. Anschließend werden sie aus dieser wieder entlassen. Dann erst können sie deutsche Staatsbürger werden. Die Frage, ob das nicht ein ziemlich bürokratischer Weg sei, beantwortet Epp ohne Umschweif: "Das würde ich auch so sehen."

Sind endlich alle Unterlagen zusammen, müssen die Mitarbeiter der Kreisbehörde diese prüfen. Dazu kommen sicherheitsrelevante Fragen. Im Aufnahmeverfahren wird nach Vereins- und Parteizugehörigkeiten gefragt. Bei Bedarf wird beim Verfassungsschutz abgeklärt, ob jemand einer terroristischen Vereinigung angehört. Die künftigen deutschen Staatsbürger müssen außerdem Sprachkenntnisse nachweisen und den Einbürgerungstest bestanden haben, den Einrichtungen, wie die Volkshochschulen abnehmen. Schließlich folgt ein Nachgespräch in der Behörde.

Insgesamt dauert das Verfahren sechs Monate bis zu einem Jahr, sagt Epp. Für jeden Antrag wird eine Gebühr von 255 Euro fällig, egal ob es sich um einen Erwachsenen oder ein Kind handelt. Günstiger wird es für Kinder, wenn sie sich zusammen mit einem Verwandten bewerben. Die Gebühr liegt dann bei 51 Euro.

Epp versicherte, dass trotz des Personalnotstands die laufenden Anträge so schnell wie möglich bearbeitet werden. Zwar seien die Mitarbeiter mit Terminen bereits bis Februar ausgebucht, allerdings gelte der Annahmestopp nur bis Ende Dezember. Obendrein bemühe sich seine Behörde, mehr Personal zu bekommen.

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