Fürstenfeldbruck:Energiegewinnung auf dem Balkon

Lesezeit: 2 min

Das Landratsamt klärt darüber auf, wie Mieter Solarstrom für den eigenen Verbrauch erzeugen können

Von Eirik Sedlmair, Fürstenfeldbruck

Es gibt wohl kaum eine Stromtechnik, die so viele verschiedene Namen hat: Balkon-Photovoltaik, Balkon-Kraftwerk oder Mini-Photovoltaik sind da etwa zu nennen. Früher sprach man auch von Guerilla-Photovoltaik, weil die Anlagen oft unregistriert in Betrieb genommen wurden. Schlichtweg, weil es nicht geregelt war, ob und wie man die Anlagen anschließen darf. Inzwischen ist das anders. Eine neue Norm regelte 2017 den Betrieb der Anlagen, im Mai dieses Jahres trat eine weitere Norm in Kraft. Diese regelt, dass die Nutzer die steckbaren Solargeräte nun selbst beim Netzbetreiber anmelden können.

Mit den Anlagen können endlich auch Mieter selber Sonnenstrom erzeugen, mit Solaranlagen auf dem eigenen Balkon. Wie genau das funktioniert, erläuterte Çiğdem Şanalmiş, Fachkraft für den Bau und die Instandhaltung von Solaranlagen und Energieberaterin am Bauzentrum München, bei einem Vortrag im Landratsamt. Die steckbaren Solargeräte dürfen maximal eine Gesamtleistung von 600 Watt haben. Die Anlagen können am Balkon befestigt, aber auch einfach im Garten aufgestellt werden. Ab 400 Euro gibt es sie zu kaufen. Der gewonnene Strom wird direkt in den Stromkreislauf eingespeist, dabei verbrauchen die Haushaltsgeräte immer zuerst den Strom, der aus der Anlage kommt. Die Stecker-Solar-Geräte dürften direkt vom Verbraucher an den normalen Haushaltsstromkreis angeschlossen werden, erläuterte Şanalmiş und bezog sich dabei auf die Verbraucherzentrale als Quelle. Nur eine Elektrofachkraft dürfe aber den notwendigen Austausch einer normalen Steckdose durch eine spezielle Einspeisesteckdose vornehmen. Außerdem dürfe der Stromzähler auf keinen Fall rückwärts laufen. Falls er noch keine Rücklaufsperre habe, sei ein "Austausch unbedingt erforderlich", erklärte Şanalmiş. Wie viel Prozent des Strombedarfs von den Balkon-Anlagen gedeckt werden könne, hänge von unterschiedlichen Faktoren ab, wie der Wattleistung der Anlagen und der Sonneneinstrahlung. Die Anlagen müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden. Hier gibt es noch Probleme. Während die Firma Kommenergie, die Teile Puchheims, Gröbenzells und Eichenaus mit Strom versorgt, ein entsprechendes Anmeldeformular anbietet und auf Anfrage mitteilt, dass es schon einige Nutzer der Balkon-PVs in ihrem Netzwerk gebe, ist die Lage bei den Stadtwerken Fürstenfeldbruck eine andere: Sie teilten auf Anfrage mit, sie hätten sich mit dem Thema noch nicht befasst. Da die Anlagen aber schon seit 2017 legal sind, ist seit Mai ein einheitliches Anmeldeverfahren für alle Netzbetreiber verpflichtend, die kein eigenes Formular haben. Ein weiteres Problem sei, dass viele Interessenten noch unsicher seien, welche Kosten auf sie zukämen, sagte Martin Handke vom Energiewendeverein für den Landkreis, Ziel 21. Neue Zähler müssten installiert werden, auch benötige man für den Einsatz der Anlagen eine spezielle Einspeisesteckdose. Wer diese bezahle, der Nutzer oder der Netzbetreiber, sei oft noch unklar, sagte Handke. Eva-Maria Dürr von Kommenergie sagte, ihre Firma erstatte die Umrüstung auf die neuen Zähler.

Ein weiterer Vortrag des Landratsamts über Balkonkraftwerke findet am Dienstag, 17. September, im Bürgerpavillon in Fürstenfeldbruck statt, Beginn 16 Uhr.

© SZ vom 21.08.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: