Fürstenfeldbruck:Der kassierte Beschluss

Antidiskrimierung-Erklärung bleibt Brucker Kita-Trägern erspart

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Die Kreisstadt wird einen vom Sozialausschuss mehrheitlich gefassten Beschluss nicht umsetzen. Denn sowohl der Stadtjurist als auch die Rechtsaufsicht am Landratsamt halten diesen für unzulässig. Es geht um die von der SPD geforderte Abgabe einer Verpflichtungserklärung für Kindertagesstätten. Die Stadt sollte Betriebsdefizite der Kitas nur dann ausgleichen, wenn diese sich zuvor ausdrücklich zur Antidiskriminierung verpflichtet haben. Sie sollten also ausschließen, Mitarbeiter beispielsweise wegen einer Heirat nach vorheriger Scheidung oder wegen Homosexualität oder auch dem Austritt aus der Kirche zu kündigen, wie dies in kirchlichen Einrichtungen zulässig ist.

Da die besagten Zuwendungen - es geht um jährlich 50 000 Euro - keine Pflichtleistungen der Kommune sind, sondern zusätzliche freiwillige Leistungen, wird nach Überzeugung der SPD dadurch das den Kirchen per Gesetz eingeräumte Privileg beim Arbeitsrecht nicht beschnitten. Stadtjurist Christian Kieser und die Rechtsaufsicht widersprechen dieser Einschätzung und verweisen auf das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und höchstrichterliche Entscheidungen. Der Sozialausschuss folgte dieser Einschätzung am Dienstag mehrheitlich. Umstritten ist freilich, ob die Sache damit erledigt ist. Denn laut Beschluss, der im November mit elf gegen vier Stimmen gefasst worden war, müsste die Stadtverwaltung ein Konzept ausarbeiten, das zum Ziel hat, die Antidiskriminierung in den Betriebsträgerschaftsverträgen zu verankern.

Am Dienstag aber gab es keine Abstimmung. Die Angelegenheit wurde nur "zur Kenntnis" gegeben. Nach Auffassung von Axel Lämmle bleibt der Beschluss damit gültig. Der SPD-Stadtrat hatte sich zuvor vergeblich dafür eingesetzt, doch noch abzustimmen und bei einem Meinungswechsel zumindest einen Aufhebungsbeschluss zu fassen. Ebenso vergeblich hatte Lämmle auf die Expertise eines von ihm beauftragten Juristen gepocht, der das Knüpfen von rein freiwilligen Zuschüssen an eine solche Verpflichtungserklärung als durchaus rechtens bezeichnet. Wenn es um elementare Grundrechte wie den Schutz von Ehe und Familie gehe, dann müsse man letztlich auch bereit sein, einen solchen Beschluss notfalls vor Gericht durchzusetzen, so Lämmle. Die Basis der Kirchen sei einem weitgehenderen Kündigungsschutz gegenüber ohnehin aufgeschlossen, so Lämmle. Rückendeckung erhielt er von Jan Halbauer (Grüne) und Andreas Ströhle (Piraten). Andreas Lohde (CSU) hingegen sprach von "ideologiegetriebenen Wortmeldungen" und Fehlinterpretationen und lobte kirchliche Kitas für die Vermittlung von Werten. Klaus Quinten (BBV) hält einen Konflikt mit den Kirchen ebenfalls für unnötig, zumal es in Bruck offenbar noch nie diskriminierende Kündigungen kirchlicher Einrichtungen gegeben habe. Träger wie die Caritas, die gute Arbeit leisteten, solche Erklärungen aber nicht unterschreiben dürften, würde man so nur unnötig unter Druck setzen.

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