Fürstenfeldbruck:Brucker stimmen voraussichtlich am 7. Mai ab

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Ob der vom Rathaus erstellte Zeitplan eingehalten werden kann, das ist auch von der privaten Versicherung des erkrankten Oberbürgermeisters Klaus Pleil abhängig. (Foto: Johannes Simon)

Im Rathaus hat man einen Fahrplan für die Wahl des Oberbürgermeisters ausgearbeitet. Klaus Pleil bekommt nur ein Übergangsgeld für zwei Monate

Von Peter Bier l, Fürstenfeldbruck

Am Sonntag, 7. Mai, werden die Brucker voraussichtlich einen neuen Oberbürgermeister wählen. Das sieht der Fahrplan der Juristen im Rathaus vor. Alles hängt jedoch von den Konditionen der privaten Versicherung Klaus Pleils (BBV) ab. Diese könnte ein weiteres ärztliches Gutachten über dessen Gesundheitszustand verlangen. Denn der kranke OB ist auf eine private Dienstunfähigkeitsrente angewiesen. Aufgrund seiner kurzen Amtszeit bekommt er nur ein Übergangsgeld für zwei Monate von der Stadt. Weitere Versorgungsansprüche bestehen nicht.

Die Stadt hat Klaus Pleil inzwischen das amtsärztliche Gutachten über die Absicht, ihn wegen Dienstunfähigkeit zu entlassen, zugestellt. Er hat einen Monat Zeit, darauf zu reagieren. Pleil kann akzeptieren oder selbst eine weitere unabhängige Untersuchung veranlassen. Letztere könnte aufgrund seiner privaten Versicherung notwendig werden. "Die Versicherung ist in diesem Fall ein wichtiger Akteur", betonte Christian Kieser, der Leiter des Rechtsamtes der Stadt. Würde Pleil einfach vom Amt zurücktreten oder aber von der Stadt in den Ruhestand versetzt, wäre seine private Versicherung in Gefahr.

Braucht Pleil ein zweites Gutachten, verzögert sich die Neuwahl. Wenn nicht, kann der Stadtrat den OB im Januar in einer Sondersitzung entlassen und einen Wahlleiter für die Neuwahlen bestellen. Gegen die Entlassung könnte Pleil wiederum innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Verzichtet er darauf, wie angekündigt, würde der Beschluss des Stadtrates im Februar rechtskräftig, Pleil wäre formell aber noch bis 30. April im Amt.

Was die Sache kompliziert macht, sind die gesetzlichen Regelungen über Ruhestands- und Versorgungsansprüche im Falle einer Dienstunfähigkeit von kommunalen Wahlbeamten. Eine Pension bekäme er erst nach zehn Amtsjahren. Hätte Pleil fünf Jahre absolviert, könnte der Stadtrat Ruhestandsbezüge als freiwillige Leistung beschließen, sagt Kieser. Ansprüche auf Leistungen wegen Dienstunfähigkeit würden erst nach zehn Jahren im Amt entstehen, außer der Betroffene war vorher Beamter auf Lebenszeit oder es handelte sich um einen Dienstunfall. Der schwere Herzinfarkt Pleils im Urlaub im Sommer 2015 zählt nicht als solcher. So hatte der inzwichen gestorbene Olchinger Bürgermeister Siegfried Waibel (SPD) ein Ruhegeld erhalten, als er nach zehn Amtsjahren 2006 aufgrund einer schweren Borreliose-Erkrankung zurücktreten musste. Für den Gröbenzeller Bürgermeister Dieter Rubenbauer (CSU) galt eine Ausnahme, weil er seine erste Amtszeit freiwillig um zwei auf vier Jahre verkürzte, um den Termin der Bürgermeisterwahl mit dem der Gemeinderatswahl in Einklang zu bringen.

Zur Amtszeit kann man Wehr- oder Zivildienst oder eine für das Amt förderliche Ausbildung addieren, erklärte eine Sprecherin des Bayerischen Versorgungskammer, die für kommunale Altersversorgung zuständig ist. Für den Schuhmachermeister Pleil reicht es zeitlich in keinem Fall. "Der Herr Oberbürgermeister erreicht keine der Mindestfristen", sagt Roland Klehr, der Amtsleiter im Rathaus. Es bleibt ein Übergangsgeld von maximal zwei Monaten. Außerdem werden die knapp drei Amtsjahre auf die Rente angerechnet, die Stadt wird Pleil bei der Deutschen Rentenversicherung nachversichern.

Pleis Sohn Sebastian sagte der SZ am Donnerstag, dass derzeit die Sachlage geprüft werde. Das sei vorher nicht möglich gewesen, weil die Familie das amtsärztliche Gutachten nicht hatte. "Wenn die Versicherung sagt, es gibt keine Schwierigkeiten, gibt es von unserer Seite keine Probleme. Wir bemühen uns um eine schnelle Lösung, die für alle gut ist", betont er.

Im Rathaus geht man davon aus, dass sich mehrere Kandidaten um den OB-Posten bewerben werden und kalkuliert eine Stichwahl am Sonntag, 21. Mai, ein. Zwei Tage dürfte es dauern, bis der Wahlausschuss das Ergebnis offiziell feststellt. Am Mittwoch, 24. Mai, könnte der neue Rathauschef vereidigt werden.

© SZ vom 10.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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