Fürstenfeldbruck:Bombendrohung oder nicht

Wegen Störung des öffentlichen Friedens am Flughafen muss eine 19-Jährige 500 Euro bezahlen

Von ariane lindenbach, Fürstenfeldbruck

Das Faschingstreiben in der Buchenau vorübergehend abgesagt, die Wiesn eingezäunt: Seit islamistische Terroranschläge in Europa zunehmen, werden die Sicherheitsmaßnahmen deutlich verstärkt. Verständlich, dass auch die Personen, die für die Sicherheit verantwortlich sind, unter Anspannung stehen. In dieser Grundstimmung ist es auf dem Franz-Josef-Strauß-Flughafen in München bei der Sicherheitskontrolle zu einem Wortgeplänkel zwischen einer 19 Jahre alten Fürstenfeldbruckerin und einer Sicherheitsbeamtin gekommen. Die 19-Jährige fühlte sich zu streng kontrolliert, beschwerte sich und sagte, sie habe eine Bombe im Schuh. Für diese Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer Straftat ist sie von der Jugendrichterin zu einer Geldauflage von 500 Euro verurteilt worden.

"Ich habe da keine Bombe drin", erklärt die 19-Jährige, die kurdischer Herkunft ist, jetzt im Gerichtssaal, was sie damals zu der Beamtin sagte, als die sie aufgefordert hatte, ihre Schuhe auszuziehen. Wie sie darlegt, habe sie sich von der Frau schikaniert gefühlt, da die Personen vor ihr in der Schlange, darunter auch ihre Eltern, viel oberflächlicher untersucht worden seien. Die gelernte Altenpflegerin, die damals mit ihren Eltern verreisen wollte, schildert, dass die Sicherheitsbeamtin mit ihrem Metalldetektor sehr nahe an sie herankam. "Sie hat mich ganz fest und grob da angefasst", erklärt sie und deutet auf ihren Busen. Außerdem sei die Frau von Anfang an sehr schnippisch gewesen. "Sie hat mich auch geduzt, ich habe sie gesiezt", generell habe sie den Eindruck gehabt, dass die Frau ihren Beruf nicht sehr professionell ausübt. Aber natürlich habe sie, die Angeklagte, einen Fehler gemacht, indem sie überhaupt das Wort "Bombe" erwähnte.

Das Auftreten der Angeklagten und der Inhalt ihrer Worte sind nicht dazu geeignet, die Vorsitzende Richterin, Anna Kappenschneider, von der Schuldeinsicht zu überzeugen. Sie habe vielmehr den Eindruck, wandte sich die Jugendrichterin an die junge Fürstenfeldbruckerin, dass sie die Schuld bei der Sicherheitsbeamtin sehe. So wie sie sich über deren Verhalten noch jetzt, Monate später, beschwere. Die 19-Jährige wiederholt ihre Aussage, dass sie einen Fehler gemacht habe, als sie im Flughafen von einer "Bombe" sprach.

Die 49 Jahre alte Sicherheitsbeamtin beschreibt das Verhalten der Angeklagten damals als von Anfang an widerborstig. "Die Dame hat dann sofort gesagt: Sie kontrollieren mich nicht im Intimbereich!" Worauf die Beamtin ihren Vorgesetzten holte, der die 19-Jährige maßregelte. Die ließ sich zwar dann weiter von der Beamtin durchsuchen. Als die sie aber aufforderte, ihre Schuhe auszuziehen, kam der entscheidende Satz. "Sie hat definitiv nicht gesagt, da ist keine Bombe drin", versichert die Zeugin im Gerichtssaal und verweist auf ihren neben sich stehenden Vorgesetzten, der das ebenfalls gehört hatte. Nein, es sei auch keine Ironie gewesen, antwortet sie der Richterin.

Im Flughafen folgte damals das volle Programm: Die Bundespolizei kam, hielt die 19-Jährige eine Stunde lang fest und durchsuchte sie gründlichst. Da halfen auch die Entschuldigungen der Eltern nicht mehr. Und um ein Haar hätte die junge Frau wegen der ganzen Aktion auch noch ihr Flugzeug verpasst. Trotzdem: Ihr letztes Wort nutzt die Angeklagte, um sich bei der Beamtin zu entschuldigen und zu beteuern, dass sie beim nächsten Mal allen Aufforderungen Folge leisten und keine blöden Witze mehr machen werde. Die Entschuldigung ist 100 Euro wert. Um diesen Betrag nämlich liegt das Urteil der Jugendrichterin unter dem Antrag des Staatsanwaltes, der 600 Euro Geldauflage gefordert hatte. "Kindisches Benehmen, mehr war es nicht", sagt sie noch zur Angeklagten, "und das bei der Terrorgefahr."

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