Fürstenfeldbruck:Auflagen für Obdachlose

Stadt hebt Übernachtungsgebühr an und fordert Eigeninitiative

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Die Stadt muss immer mehr Obdachlose unterbringen und dafür immer mehr Geld ausgeben. Um das Defizit in diesem Bereich zu reduzieren, sind die Gebühren nun angepasst worden. In vielen Fällen werden die Kosten vom Landkreis übernommen. Zudem fordert die Stadt den Wohnungslosen für die Benutzung solcher Unterkünfte mehr Eigeninitiative ab und vergibt diese nicht mehr unbefristet. Der Stadtrat hat die Neuformulierung der aus dem Jahr 2005 stammenden Satzungen einstimmig beschlossen.

Deutlich wird das Problem, wenn man die Jahre 2011 und 2016 vergleicht. Jeweils zum Stichtag 31. Dezember hat die Stadt 2011 noch 27 Obdachlose untergebracht, fünf Jahre später waren es bereits 114. Die Zahl hat sich also mehr als vervierfacht. Über zwölf Monate verteilt wurden sogar insgesamt 240 Personen untergebracht. Verschärft wird die Situation durch den großen Mangel an städtischen und allgemein an günstigen Wohnungen.

Um ihre kommunale Pflichtaufgabe zu erfüllen, muss die Stadt zunehmend Notunterkünfte bereitstellen. Gelingt es nicht, Häuser anzumieten, dann werden Zimmer in Pensionen gebucht. Mittlerweile gebe es in der Kreisstadt aber lediglich noch eine einzige Pension, die für 20 Euro pro Person in einem Mehrbettzimmer zur Vermietung überhaupt bereit sei, so die bei der Stadt zuständige Doreen Höltl. Die 30 vorhandenen Betten sind fast immer belegt. Alle anderen Beherbergungsbetriebe rund um Fürstenfeldbruck, auf die die Stadt ausweicht, verlangen mindestens 25 Euro pro Nacht und Person und damit genau den Höchstsatz, den die Sozialhilfeträger, von wenigen Ausnahmen abgesehen, übernehmen. Noch häufiger muss die Stadt um die 35 Euro pro Person und Nacht bezahlen. In der neuen Satzung wird für die Unterbringung in einem Beherbergungsbetrieb deshalb die fällige Gebühr von 20 auf 25 Euro angehoben. Und für städtische Unterkünfte wird künftig keine Monatspauschale von 120 Euro mehr angesetzt, sondern es werden die tatsächlichen Kosten berechnet - maximal aber 25 Euro pro Person und Nacht.

Für die Unterbringung soll Obdachlosen eine Gegenleistung abverlangt werden. So müssen sie sich um den entsprechenden Wohnberechtigungsschein kümmern und sich selbst um "die Wiederherstellung der eigenen Mietfähigkeit" sowie eine reguläre Wohnung bemühen. In der Regel müssen sie nach spätestens drei Monaten wieder ausziehen. Botschaft: Ohne Eigeninitiative keine Wohnung.

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