Fürstenfeldbruck:Auflagen für Bauherren

Bruck: Baustelle / Neubau / Rohbau neues Rot-Kreuz-Altenheim

Die Regelungen beziehen sich lediglich auf Neubauten, für Altbauten gilt Bestandsschutz.

(Foto: Johannes Simon)

Planungsausschuss befürwortet KfW-55-Standard

Von Franziska Stadlmayer, Fürstenfeldbruck

Bei Neubauten in Fürstenfeldbruck sollen in Zukunft höhere Energiestandards gelten als gesetzlich vorgeschrieben. Der Planungsausschuss hat sich nun nach eingehender Diskussion mit großer Mehrheit der Empfehlung des Umweltausschusses angeschlossen und spricht sich für eine entsprechende Satzung aus. Entscheiden wird an diesem Dienstag der Stadtrat. Kern der Neuregelung ist es, dass für Neubauten, Wohnhäuser ebenso wie Büro- und Dienstleistungsgebäude, mindestens der KfW-Effizienzhausstandard 55 gelten soll. Der bereits vorhandene Gebäudebestand ist nicht betroffen. Die entstehenden Mehrkosten des energieeffizienten Bauens werden der Klimaschutzbeauftragten Anja Wendler zufolge durch staatliche Fördergelder zum Teil kompensiert. Stadtbaumeister Martin Kornacher wies zudem auf die Wertsteigerung der Immobilie hin und den Umstand, dass die strengeren Standards in ein paar Jahren ohnehin gesetzlich vorgeschrieben sein werden.

Wieso aber soll man diesem Automatismus überhaupt vorgreifen? Die Frage bewegte Hans Schilling (CSU). Vor allem der mit den geplanten Vertragsstrafen einhergehende bürokratische und juristische Aufwand sorgte im Ausschuss für Diskussionsbedarf. Anlass für eine eingehende Debatte war auch die vorgesehene Verpflichtung für Bauträger größerer Siedlungen, die nicht explizit die Kfw-55-Werte einhalten müssen, dafür aber ein aufwendiges Energiekonzept ausarbeiten und umsetzen müssen. Dieses kann die Montage von Solaranlagen ebenso verpflichtend vorsehen wie die entsprechende Ausrichtung von Gebäuden.

Grundsätzlich soll es bei der auch vom Umweltausschuss bestätigten Höchstgrenze der Abschöpfung im Zuge der Sozial gerechten Bodennutzung (Sobon) bleiben: Unterm Strich soll Bauherren ein mindestens 40-prozentiger Anteil am Wertzuwachs garantiert werden, der bei der Umwandlung von Ackerland zu Bauland entsteht. Droht dieser Wert überzogen zu werden, muss die Stadt Abstriche bei Wärmedämmung oder dem Anteil für den sozialen Wohnungsbau machen.

Christian Stangl (Grüne) mahnte, nicht die ökologischen Standards gegen die sozialen Belange auszuspielen. Auch Georg Stockinger (Freie Wähler) wiederholte seine bereits im Umweltausschuss vorgetragenen Bedenken: Er glaubt, dass Streit programmiert ist, wenn es um die Berechnung eben jenes grundlegenden Wertuwachses geht.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: