Emmering:Ruhe als Gebot

Fotografier- und Filmverbot auf dem Emmeringer Friedhof

Die neue Friedhofsatzung der Gemeinde Emmering, die der Gemeinderat unlängst erlassen hat, enthält ein Fotografier- und ein Filmverbot für gewerbliche Zwecke. Damit soll die Friedhofsruhe nicht unnötig gestört und der Verwendung von Aufschriften auf Gräbern vorgebeugt werden. Außerdem dürfen keine Grabsteine aufgestellt werden, die aus ausbeuterischer Kinderarbeit stammen. Der Grund ist, dass vorwiegend in indischen und lateinamerikanischen Steinbrüchen Kinder unter gesundheitsschädlichen und unmenschlichen Arbeitsbedingungen die Bergwerksarbeit leisten und Grabsteine zuhauen müssen. Mit in die Satzung aufgenommen wurde auch, dass Fahrräder nur als Transportmittel verwendet werden dürfen. Von einem vollkommenen Fahrradverbot für den Friedhofsbereich wurde Abstand genommen, um es vor allem älteren Menschen leichter zu machen, Blumen oder Gestecke zu den Gräbern zu bringen.

Das Radfahren auf dem Friedhofsgelände ist ohnehin verboten. Dass Beschädigungen oder Verunstaltungen von Grabsteinen, Einfassungen und Wegen mit einer Ordnungswidrigkeit belegt werden können, steht auch in der Satzung. Nach Möglichkeit soll auf Plastikblumen sowie Vasen und Schalen aus Kunststoff verzichtet werden, wenngleich den Ratsmitgliedern bewusst ist, dass bepflanzte Tongefäße oft recht schwer sind und es älteren Menschen daher schwer fällt, diese zum Grab zu bringen.

© SZ vom 21.02.2018 / mann - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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