Emmering:Postbote wirft Briefe weg

Fürstenfeldbrucker Amtsgericht verurteilt 34-Jährigen zu 2250 Euro Geldstrafe

Von Peter Bierl, Emmering

Viele Briefkästen zieren Hinweise, in denen sich Bewohner gegen Reklame verwahren. Aus deren Perspektive hat ein Postbote vermutlich richtig gehandelt, der im Winter in Emmering jede Menge Werbebriefe nicht auslieferte, sondern wegwarf. Strafrechtlich handelt es sich nichtsdestotrotz um eine Verletzung des Postgeheimnisses, einen "massiven Eingriff", wie der Brucker Amtsrichter Johann Steigmayer am Mittwoch erklärte. Er verurteilte einen 34-Jährigen deshalb zu einer Geldstrafe von insgesamt 2250 Euro.

Bei den Sendungen handelte es sich um Infopost sowie etliche Mitgliederzeitschriften des ADAC. Private Briefe und Eilsendungen waren nicht betroffen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren es 182 Einzelstücke, die der Postbote im Januar und Februar nicht zustellte. Stattdessen bunkerte er die Fracht in einem Zwischendepot für Zusteller, angeblich um sie später auszutragen. Als der Postbote von einem Tag auf den anderen nach Germering versetzt werden sollte, fürchtete er, das nicht mehr zu schaffen und warf sie im Wertstoffhof in den Container. Dort wurden die Stücke entdeckt und der Polizei übergeben.

Die Post AG hatte keine Mühe, den Schuldigen ausfindig zu machen. Schon bei der ersten Vernehmung durch einen Mitarbeiter gab der Postbote das Versäumnis zu. Damals sei er überfordert gewesen mit einer schwangeren Frau und einem kleinen Kind, erklärte der 34-Jährige dem Richter. Der konnte sich in die Situation einfühlen, weil er als Jurastudent selber als Zusteller gejobbt hatte. Damals sei es aber kein Problem gewesen, mal eine Sendung erst am nächsten Tag auszutragen. Die Post AG kündigte dem Mann sofort, der inzwischen eine neue Arbeit als OP-Reiniger gefunden hat. Ein Mitarbeiter der Post bestätigte vor Gericht, dass es sich vor allem um Werbesendungen handelte, gleichwohl sei der Imageschaden für das Unternehmen zu bedenken. "Die Leute fragen sich, wo die Post bleibt", sagte er.

Es blieb die Frage nach dem Strafmaß. Der Staatsanwalt wies darauf hin, dass ein solcher Eingriff mit bis zu fünf Jahren Gefängnis geahndet werden kann. Außerdem seien die Nichtauslieferung und das Wegwerfen der Post als zwei selbständige Taten einzustufen. Die Post sei mehr als drei Wochen zurückgehalten worden, in der Zeit hätte man die Stücke irgendwann austragen können, sagte der Staatsanwalt. Außerdem ist der gebürtige Dresdner mehrfach vorbestraft, darunter wegen Betruges und Erschleichen von Leistungen.

In seinem Strafantrag berücksichtigte der Staatsanwalt gleichwohl das Geständnis, den Umstand, dass die letzte Verurteilung des Angeklagten acht Jahre zurückliegt, sowie dessen Einkommen von maximal 1200 Euro im Monat. Er forderte 120 Tagessätze zu je 30 Euro. Der Pflichtverteidiger bat um einen Nachlass, den der Richter gewährte. Das Urteil lautete auf 90 Tagessätze zu 25 Euro.

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