Emmering:Ein Schwimmbecken als Schwarzbau

Ein Anwohner der Brucker Straße in Emmering hat in seinem großen Garten ein Schwimmbecken, eine Freitreppe, eine Wasserrutsche und Nebengebäude errichtet, ohne vorher von Gemeinde und Landratsamt die Genehmigung dafür einzuholen. Da Festsetzungen im Bebauungsplan in hohem Maße überschritten wurden und man ein solches Vorgehen nicht dulden will, hat der Bauausschuss nun den auf Betreiben der Kreisbaubehörde eingereichten Antrag auf nachträgliche Genehmigung abgelehnt. "Einfach nur frech" sei das Vorgehen, mit so hohen Abweichungen von der Bauleitplanung vollendete Tatsachen zu schaffen, in der Erwartung, dass diese nachher schon deswegen abgesegnet werden müsse, weil man einen Rückbau wegen Unverhältnismäßigkeit kaum fordern könne, sagte FW-Gemeinderat Ottmar Altbauer.

Wie Bürgermeister Michael Schanderl (FW) erläuterte, hatte die Baukontrolle des Landratsamtes im Oktober von den ungenehmigten Baumaßnahmen Wind bekommen. Bei einer Überprüfung sei festgestellt worden, dass nun insgesamt 780 Quadratmeter des Grundstückes versiegelt sind, während gemäß dem Bebauungsplan "Nördlich der Brucker Straße" nur 525 zugelassen seien. Nun wolle der Grundstücksbesitzer diese und andere Überschreitungen mittels Befreiung nachträglich genehmigt bekommen. Durch die Baumaßnahmen seien jedoch die Grundzüge der Planung stark berührt, so dass eine Änderung des Bebauungsplanes erfolge müsste. Außerdem habe der Grundstücksbesitzer den Grünordnungsplan nicht eingereicht, in dem die Erhaltung von Bäumen entlang der Brucker Straße festgeschrieben sei, stellte Schanderl fest.

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