Eichenau:Lärmschutzverordnung in der Diskussion

Wenn der Nachbar mittags lärmt und die Ruhezeit zwischen 13 und 14.30 Uhr nicht einhält, dann haben sich die Eichenauer bislang auf die Lärmschutzverordnung berufen können. Ist doch in Paragraf eins festgelegt, wann ruhestörende Arbeiten im Haus und im Garten erlaubt sind und wann nicht. Nach 20 Jahren aber ist nun diese Lärmschutzverordnung nun ausgelaufen. In ihrer Sitzung am kommenden Dienstag müssen sich die Gemeinderäte nun Gedanken machen, ob sie die Regelungen, dass zum Beispiel samstags vor 8 und nach 18 Uhr nicht gelärmt werden darf, beibehalten wollen. Dass sich diese Verordnung bewährt hat, bestätigt Eichenaus Hauptamtsleiter Alexander Meßner. So hat die Gemeinde seines Wissens "wenig Arbeit" mit Ruhestörungen gehabt, die nach dem bayerischen Immissionsschutzgesetz mit einer Geldbuße belegt werden können. Als die Verordnung 1997 in Kraft trat, lag die Höchststrafe noch bei 5000 D-Mark. Die Gemeinderatssitzung, in der es unter anderem auch um eine Hochzeitswiese sowie um einen Bürgergarten für die "essbare Gemeinde" gehen wird, findet am Dienstag, 19. September, im Rathaus statt und beginnt um 19 Uhr.

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