Eichenau:Fichten in Eichenau nicht mehr unter Schutz

Fichten Eichenau

Fichten im Vorgarten dürfen in Eichenau künftig ohne Genehmigung gefällt werden.

(Foto: Günther Reger)

Die Gemeinde passt ihre 21 Jahre alte Baumschutzverordnung den aktuellen Gegebenheiten an. Für den Nadelbaum ist dann keine Fällgenehmigung mehr nötig

Von Erich C. Setzwein, Eichenau

Händler von Motorsägen werden in Eichenau auch weiterhin keine guten Geschäfte machen. Denn der Gemeinderat hat vor, die seit 21 Jahren geltende Baumschutzverordnung zu verlängern und dadurch ein willkürliches Abholzen von Bäumen auf den Grundstücken der Gartenstadt zu verhindern. Eine deutliche Korrektur aber wird vorgenommen: Fichten sind künftig nicht mehr geschützt, und das hat in den Augen der Gemeinderäte gute Gründe. Denn zuletzt der Sturm Niklas hat gezeigt, dass 90 Prozent der durch die Böen umgestürzten Bäume Fichten waren. Dies geht aus der Statistik der Feuerwehr Eichenau hervor. Noch ist die erneuerte Baumschutzverordnung nicht beschlossen, aber den Entwurf hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung schon mal durchgewunken.

In den vergangenen zwei Jahrzehnten hat sich Eichenau entwickelt, und die teils zu Beginn der Besiedlung gepflanzen Bäume sind noch höher geworden. In der immer dichter bebauten Gemeinde fallen die mehr als 80-jährigen Bäume auf und verleihen ihr einen "grünen" Charakter. Auch wenn viele alte Bäume Buchen und Eichen sind, zum Beispiel in der Eichenaue, so sind dickstämmige Fichten doch weit verbreitet. Diejenigen, die sie vor acht oder noch mehr Jahrzehnten auf die Grundstücke pflanzten, haben nicht mehr erlebt, wie groß sie inzwischen geworden sind - und zum Teil eine Belastung für die heutigen Grundbesitzer. Oder eine Gefahr. Die Verwaltung hat deshalb bei der Neufassung der Baumschutzverordnung darauf hingewiesen, dass die Fichten "häufig Anlass zur Sorge bei Stürmen und zu Nachbarschaftsstreitigkeiten" geben. "Vor allem wenn sie grenzbegleitend in Reihe gepflanzt wurden, ist auch die Verschattung der angrenzenden Grundstücke groß."

Nun sind nicht nur die Bäume immer höher geworden, seit Erlass der ersten Baumschutzverordnung unter dem damaligen Bürgermeister Sebastian Niedermeier hat sich auch die Siedlung Eichenau weiterentwickelt. So finden in der Neufassung der Verordnung die neuen Bebauungsplänen ihren Niederschlag. Der Geltungsbereich wird um den Augraben, das Bahnhofsumfeld, das Gewerbegebiet Süd und das Sport- und Freizeitzentrum, um nur einige Beispiele zu nennen, erweitert.

Nicht vergessen hat die Verwaltung auch sich selbst, weil die Überprüfung und Genehmigung von Fällanträgen sowie die Kontrolle von Ersatzpflanzungen enormen Aufwand macht. Neu wird deshalb sein, dass jeder Bauherr oder Grundstücksbesitzer eine Sicherheitsleistung von 150 Euro je Baum bei der Gemeindekasse hinterlegen muss. Das Geld bekommt er wieder, wenn er nachgewiesen hat, dass die Bäume auch tatsächlich gepflanzt wurden. Ist es nicht möglich, einen Baum neu zu Pflanzen, werden 400 Euro Ausgleichszahlung fällig. Das entspricht, so die Veraltungsvorlage, der Erzsatzpflanzung auf einer öffentlichen Grünfläche. Das heißt, die Gemeinde verbucht die Ausgleichszahlung nicht einfach, sondern nimmt die Ersatzpflanzung selbst vor.

Ganz unumstritten sind die Änderungen an der Baumschutzverordnung unter den Gemeinderäten nicht. Während Dirk Flechsig für die CSU von einer "gelungenen Ausarbeitung" sprach, die zu einer Entbürokratisierung führe und den Gartenstadtcharakter erhalte, wandte Gertrud Merkert (SPD) ein: "Mir gehen die Änderungswünsche zu weit." Bereits zur nächsten Sitzung in drei Wochen, so Bürgermeister Hubert Jung, soll der aktualisierte Entwurf dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt werden.

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