Debatte:Kritik an Petition

Lesezeit: 1 min

Maria Hartl nennt Gröbenzeller Vorstoß "sinnlosen Aktionismus"

Von Julia BErgmann, Olching/Gröbenzell

Auf die Nachricht, dass der Gröbenzeller Gemeinderat sich für eine Petition gegen die in Olching geplante Süd-West-Umfahrung ausgesprochen hat, reagiert Olchings zweite Bürgermeisterin Maria Hartl (CSU) verärgert. Sie ist sich sicher, die Petition sei nicht zulässig und argumentiert mit der höchstrichterlichen Entscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, die das Baurecht für die Straße 2015 bestätigt hat. "Petitionen sind dann grundsätzlich nicht zulässig, wenn sie rechtskräftig abgeschlossene Gerichtsverfahren betreffen", sagt Hartl. Grund dafür sei, dass die Bayerische Verfassung und das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland die Unabhängigkeit der Rechtssprechung garantieren.

Olchings Zweite Bürgermeisterin Maria Hartl. (Foto: Günther Reger)

Hartls Argumentation hält Gröbenzells zweiter Bürgermeister Martin Runge (Grüne) für hinfällig. Runge war es, der die Petition gegen die Umfahrung initiiert hatte. "Die Petition der Gemeinde Gröbenzell richtet sich mitnichten gegen einen Gerichtsbeschluss. Nein, die Staatsregierung wird aufgefordert zu einem bestimmten Handeln", sagt Runge. "Im konkreten Fall sollten staatliche Stellen zu einem "Nichthandeln" veranlasst werden." Das Ziel sei es, die Behörden davon zu überzeugen, vom Bau der Umfahrung abzusehen.

Zu Hartls Aussage, für das Projekt gelte seit Bekanntgabe des höchstrichterlichen Urteils unumstößliches Baurecht, äußert sich Runge ebenfalls. "Mit der vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebiets am Starzelbach mit Bekanntmachung vom 11. Januar 2016 gibt es einen neuen Sachverhalt", sagt der Grüne. Die Trasse liege nahezu komplett in diesem Überschwemmungsgebiet und es bedürfe eines neuen wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens, um mit dem Bau zu beginnen - auch dann, wenn es wie in diesem Fall bereits einen Planfeststellungsbeschluss gebe. Richtig sei zwar, das spätestes seit dem von Hartl angesprochenen urteil Baurecht besteht. "Aber Baurecht heißt, dass gebaut werden darf, und nicht, dass gebaut werden muss", meint Runge.

Dass die Gröbenzeller Petition den Bau der Umfahrung noch verhindern kann, hält Hartl nicht für wahrscheinlich. "Gleiches Instrument versuchte man schließlich schon im Jahr 2010 einzusetzen", sagt sie. Schon damals habe man damit keinen Erfolg gehabt. Insofern unterstellt Hartl Runge mit seinem Vorstoß "sinnlosen Aktionismus". Runge wolle damit lediglich bis zur Landtagswahl im Gespräch bleiben. Runge hingegen sieht sehr wohl noch eine Chance, die umstrittene Trasse zu verhindern. In einem Pressegespräch Anfang Februar hatte er betont, er wolle den weiteren Fortschritt der Planungen genauestens beobachten. Im Ernstfall wolle er prüfen, ob und in welcher Form das hydraulische Gutachten, das derzeit vom Wasserwirtschaftsamt erstellt wird, rechtlich anfechtbar ist.

© SZ vom 22.02.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: