Bebauung Münchner/Landsberger Straße:Rückschlag für Hochhaus-Planer

Bebauung Münchner/Landsberger Straße: An der östlichen Einfahrt nach Germering kann sich die Stadt ein markantes Haus vorstellen. Einer Anwohnerin ist das Projekt zu massiv.

An der östlichen Einfahrt nach Germering kann sich die Stadt ein markantes Haus vorstellen. Einer Anwohnerin ist das Projekt zu massiv.

(Foto: Architekturbüro Stürzer)

Der Verwaltungsgerichtshof bemängelt die Angabe der Lärmemissionen im Bebauungsplan der Stadt für das frühere Morigl-Grundstück. Oberbürgermeister Haas will aber an dem Projekt festhalten

Von Andreas Ostermeier, Germering

Der Bau eines mehrstöckigen Büro- und Geschäftshauses am östlichen Stadtrand verzögert sich weiter. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einer Verhandlung am Mittwoch erkennen lassen, dass er den Bebauungsplan für das ehemalige Morigl-Grundstück als fehlerhaft ansieht. Seine Entscheidung über die Klage einer Anwohnerin gegen die vorgesehene Bebauung der Fläche an der Ecke Münchener/Landsberger Straße will das Münchner Gericht in der kommenden Woche bekannt geben.

Das Erstaunen bei allen Verfahrensbeteiligten war groß, als Andreas Dhom, Vorsitzender Richter des ersten Senats, sagte, dass es für die Festsetzung der Lärmemissionen, wie sie im Bebauungsplan gemacht wurden, an einer gesetzlichen Grundlage fehle. Dass sich an diesem Punkt das Schicksal des Bebauungsplans für eines der beiden geplanten hohen Häuser an der Landsberger Straße entscheiden dürfte, damit hatten weder die Vertreter der Stadt, der Baufirma Vilgertshofer, noch die Nachbarin des Grundstücks an der Ecke Münchener/Landsberger Straße gerechnet, die gegen das Bauvorhaben geklagt hatte.

Der Richter machte deutlich, dass der Lärm, der von den Nutzungen eines Gebäudes ausgeht, nicht in einem Pauschalwert für das gesamte Grundstück angegeben werden könne. Vielmehr müssten die einzelnen Nutzungen, also Büros und Geschäfte, mit dem von ihnen ausgehenden Geräuschpegel angegeben werden. Der Schallschutz-Gutachter verteidigte seine Berechnung. Wie solle er Lärmkontingente einzelnen Stockwerken zuordnen, wenn er gar nicht wisse, welches Geschäft dort einziehe, fragte er. Richter Dhom äußerte Verständnis für den Gutachter. Der Gesetzgeber bringe die Kommunen in eine "prekäre Lage", wenn sie die Lärmemissionen regeln wollten, gestand er zu. Dhom verwies aber auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die ihm nicht die Möglichkeit lasse, anders zu befinden.

Bis zu diesem Punkt war die Verhandlung nach Einschätzung von Oberbürgermeister Andreas Haas für die Stadt gut verlaufen. In den strittigen Punkten, beispielsweise was den Abstand zum Nachbargrundstück, die Gebäudehöhe oder die gewerbliche Nutzung angeht, sei das Gericht der Argumentation der Stadt gefolgt, sagte Haas. Die Vorhaltung der Klägerin, das terrassenförmig angelegte, etwa 25 Meter hohe und 50 Meter lange Gebäude sei für die Umgebung, in der deutlich niedrigere Wohnhäuser stehen, zu massiv, ließ Richter Dhom in der Verhandlung nicht gelten. Das geplante Gebäude stelle eine "Belastung" für die Nachbarschaft da, sagte er. Ob die Stadt mit der Planung aber gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen habe, das bedürfe noch einer Diskussion. Der Vorsitzende Richter sagte aber auch, in einem ähnlichen Fall habe sich das Gericht zu Gunsten eines Hotelbaus mit noch größeren Maßen entschieden.

Oberbürgermeister Haas will das Vorhaben, eine Bebauung des ehemaligen Morigl-Grundstücks möglich zu machen, auch nicht aufgeben. Was an dem vorliegenden Bebauungsplan geändert werden muss, das entscheidet sich jedoch erst, wenn Urteil und Begründung des Verwaltungsgerichtshofs vorliegen. Auch Bauunternehmer Thomas Vilgertshofer, der das mehrstöckige Gebäude mit einem Lebensmittelmarkt im Erdgeschoss und einem Restaurant im obersten Stockwerk errichten möchte, rechnet damit, dass der Fehler im vorliegenden Plan korrigiert werden kann.

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