Baukontrolle:Schwarzbauten im Visier

Etwa 150 Gebäude ohne Genehmigung werden dem Landratsamt pro Jahr bekannt. Für die Eigentümer kann das nicht nur teuer werden, in drastischen Fällen verlangt die Kreisbehörde auch den Abriss

Von Julia Bergmann, Fürstenfeldbruck

Etwa 150 Schwarzbauten pro Jahr werden dem Landratsamt bekannt. Für die Bauherren hat das oft ein unangenehmes Nachspiel. Mit einem dieser Fälle beschäftigte sich erst kürzlich der Olchinger Stadtrat. Der Besitzer einer Pferdepension hatte auf seinem Grundstück gleich eine ganze Reihe an baulichen Veränderungen geschaffen, für die er keine Genehmigung bei der Stadt und dem Landratsamt eingeholt hatte. Ebenso ein Grundstücksbesitzer in Emmering, der in seinem Garten unerlaubt ein Schwimmbecken samt Freitreppe, Wasserrutsche und einem Nebengebäude errichtet hatte. In beiden Fällen verwehrten die zuständigen kommunalen Gremien eine nachträgliche Genehmigung. Nun können die unerlaubten Maßnahmen für die Bauherren teuer werden. Denn das Landratsamt kann für ungenehmigte Baumaßnahmen Bußgelder in Höhe von bis zu 50 000 Euro verhängen. Im Ernstfall müssen die Bauherren ihre illegal errichteten Bauten sogar wieder abreißen.

Ohne Erlaubnis zu bauen, lohnt sich also in der Regel nicht. Eine Duldung ist zwar in der Theorie möglich, kommt jedoch nicht häufig vor. Und dennoch ist die Zahl der jährlich entdeckten Schwarzbauten hoch. "Es gibt Bauherren, die sich tatsächlich nicht bewusst sind, dass sie eine Genehmigung brauchen", erklärt dazu Markus Brunnhuber, der städtische Bauamtsleiter in Olching. Es gebe aber auch andere, die ganz bewusst Tatsachen schaffen, weil sie wissen, dass sie die Genehmigung für ihre Vorhaben im regulären Verfahren nicht erhalten würden. Das kommt vor allem in Außenbereichen vor, wo verhältnismäßig strenge Regularien gelten. "Aber 98 Prozent der Leute sind brav", schätzt Brunnhuber. Die meisten würden vor Beginn der Arbeiten einen Bauantrag bei den zuständigen Stellen einreichen.

Von illegal errichteten Gebäuden oder Erweiterungen erfährt etwa das Olchinger Bauamt in der Regel durch Nachbarn, erklärt Brunnhuber. Die Stadt ist dazu verpflichtet, solche Fälle an das Landratsamt zu melden. Denn Bauvorhaben müssen sowohl von der jeweiligen Kommune, als auch von der Kreisbehörde genehmigt werden. Letzte greift, um die Rechtmäßigkeit errichteter Gebäude im Landkreis zu überwachen, auch regelmäßig zu Luftbildern oder Online-Diensten wie Google Street View, erklärt Landratsamtsprecherin Ines Roellecke.

Wird ein Schwarzbau bekannt, folgt eine Baukontrolle durch das Landratsamt. Ermittelt wird dabei etwa das Ausmaß der Verstöße gegen das Baurecht und den gültigen Bebauungsplan. Die Bauherren haben dann die Gelegenheit, nachträglich einen Antrag einzureichen, um unerlaubt Errichtetes im Nachhinein zu legalisieren. Vor einem Bußgeld schützt das allerdings nicht immer. Und die Genehmigung erhalten längst nicht alle Antragsteller.

"Manche Dinge sind einfach nicht genehmigungsfähig", erklärt Brunnhuber. Etwa wenn der Baukörper die maximal zulässigen Maße um ein Vielfaches überschreitet. Oder Mindestabstände zum Nachbargrundstück nicht eingehalten werden. Wie Roellecke erklärt, können die nicht eingehaltenen Abstände zur Folge haben, dass Nachbarn ihr Gebäude nicht mehr ausreichend belüften können. In manchen Fällen ist dadurch auch der Brandschutz gefährdet.

Während je nach Verstoß drastische Bußgelder fällig werden, muss die Kreisbehörde in schwerwiegenden Fällen auch auf einem Abriss oder einem Teilrückbau bestehen. Im vergangenen Jahr war das im Landkreis etwa viermal der Fall, 2014 dreimal und 2012 sechsmal. Bußgeldverfahren werden sehr viel häufiger eingeleitet. Im vergangenen Jahr waren es etwa 61. "Einige Verfahren sind noch nicht abgeschlossen", erklärt Roellecke.

Geldbußen würden etwa häufig bei unerlaubten Kniestockerhöhungen verhängt. Durch diese vermehre sich die Wohnfläche eines Hauses und daraus könne der Bauherr wiederum einen monetären Mehrwert ziehen. Der Wert des Hauses steigt. "Auch hier gilt: je schwerwiegender die Auswirkungen, desto deutlicher die Reaktion", sagt Roellecke.

Wer sich nun nicht sicher ist, welches Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist, kann sich zunächst bei seiner Kommune über Vorschriften erkundigen. Wichtige Informationen hat auch das Landratsamt auf seiner Homepage unter dem Punkt "Bau und Umwelt" gesammelt. Weil geltende Vorschriften allerdings je nach Standort sehr unterschiedlich ausfallen können, empfiehlt die Kreisbehörde, die Beratung durch einen Architekten oder einen spezialisierten Anwalt.

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