Aus dem Amtsgericht:Sexuelle Nötigung im Park

Jugendrichterin verurteilt 18-Jährigen zu Öko-Wochenende

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck/Germering

"Ich möchte nicht in der Lage des jungen Mädchens sein, von zwei jungen Männern festgehalten zu werden und nur gegen einen Kuss wieder freizukommen." Mit dieser Randbemerkung in ihrer Urteilsbegründung verdeutlicht die Jugendrichterin am Amtsgericht Fürstenfeldbruck dem 18 Jahre alten Angeklagten, dass sein Verhalten für ein 16-jähriges Mädchen alles andere als angenehm war. Wie der Germeringer in der Verhandlung am Mittwochnachmittag gestand, hatte er die 16-Jährige nachts im Park mit Festhalten und Küssen mehrfach am Gehen gehindert. Sein Geständnis bewahrte den bislang noch nicht mit dem Gesetz in Konflikt geratenen jungen Mann vor einem Arrest. Darauf verständigten sich die Prozessbeteiligten bei einem Rechtsgespräch. Schließlich wurde der Germeringer zu einem Öko-Wochenende beim Sprint-Verein verurteilt.

"Der Sachverhalt, das stimmt. Es tut meinem Mandanten sehr, sehr leid und es wird nie wieder vorkommen." Nach einem kurzen Rechtsgespräch mit Richterin Anna Kappenschneider, der Staatsanwältin und der Vertreterin der Jugendgerichtshilfe legt der Verteidiger für seinen Mandanten ein vollumfängliches Geständnis ab. Damit räumt er sämtliche Vorwürfe der Anklage ein. Demnach hielt er sich Ende November nachts mit einem Freund im Erikapark in Germering auf. Auch die 16-Jährige war da, in welchem Verhältnis die Drei zueinander standen, wurde in der Verhandlung nicht erläutert. Jedenfalls wollte das Mädchen der Anklage zufolge gegen 23 Uhr nach Hause gehen. Der Germeringer hielt sie fest, küsste sie und bedrängte sie, noch zu bleiben. Als sie nach einigen Minuten erneut sagte, sie wolle gehen und er solle sie in Ruhe lassen, hielt er sie wieder fest und zog so fest an ihrer Kapuze, dass der Pelzkragen anriss. Erneut hielt er sie fest und griff ihr unter dem Pullover an den Busen. Die 16-Jährige wollte von dem jungen Mann weg, er zog wieder an ihrer Kapuze, der Fellkragen riss ab. Gegen einen Kuss bekomme sie diesen wieder und sie könne nach Hause gehen, sagte der Angeklagte. Wegen dieses Verhaltens hatte die Staatsanwaltschaft Anklage wegen sexueller Nötigung erhoben.

Der Angeklagte selbst verneint die Frage der Vorsitzenden, an jenem Abend Alkohol getrunken zu haben. Und er bejaht - zu ihrem Erstaunen - dass er seine Freundin, mit der er seit zwei Monaten zusammen ist, davon erzählt hat. Als die 16-Jährige und sein damals anwesender Freund, beide sind als Zeugen geladen, in den Sitzungssaal gerufen und entlassen werden, weil das Geständnis ihre Aussagen unnötig macht, entschuldigt sich der Germeringer bei dem Mächen. "Es tut mir leid, es war falsch von mir", sagt er, geht auf die etwas verängstigt wirkende Teenagerin zu und übergibt ihr 200 Euro. Die hatte er sich, wie sein Verteidiger betonte, eigens von seinen Azubigehalt in Höhe von 510 Euro im Monat "abgespart".

Das wertet die Richterin mildernd, ebenso das Geständnis, das der 16-Jährige eine Aussage erspart hat. Im Erwachsenenstrafrecht, unterstreicht sie, würde eine solche Tat mit mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe geahndet. So aber ist seine Strafe abgegolten, sobald er das Öko-Wochenende erledigt hat.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: