Amtsgericht Fürstenfeldbruck:Ex-Polizist nackt und beleidigend unterwegs

Mit heruntergelassener Unterhose pöbelt ein arbeitsloser früherer Polizeibeamter bei seinen Nachbarn. Das Urteil fällt aber glimpflicher aus als gedacht.

Der Nachbarschaftsstreit zwischen einem 40 Jahre alten Transsexuellen und einer sechsköpfigen Familie ausländischer Herkunft hat vor dem Brucker Amtsgericht ein relativ glimpfliches Ende gefunden. Die Vorwürfe gegen den Gröbenzeller - volksverhetzende Parolen zu äußern und nackt mit erigiertem Penis bei der 14-jährigen Nachbarstochter zu klingeln - relativierten sich durch die Zeugenaussagen erheblich. Letztlich verhängte der Richter wegen einer Beleidigung und einer exhibitionistischen Handlung 1050 Euro Strafe.

Laut Anklage hatte der in einer Korsage und Pumps erschienene, sorgfältig geschminkte 40-Jährige vor einem Jahr bei der 14-Jährigen geklingelt und sich in seiner ganzen nackten Pracht gezeigt. Anfang November war es zu der als Volksverhetzung angeklagten Auseinandersetzung gekommen. Der Gröbenzeller, früher Polizist und heute krankheitsbedingt arbeitslos ist, soll die Familie diffamiert haben, indem er Adolf Hitler und dessen Methoden erwähnte. Zum ersten Verhandlungstermin vor einer Woche war die Nachbarin nicht erschienen, der Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten. Seine Boxershort sei ihm unbemerkt von den Hüften gerutscht, als er an der Tür der Familie vorbei gegangen sei und die Tochter zufällig die Tür öffnete.

Diese Version bestätigte die Teenagerin. Ob er geklingelt habe, wisse sie nicht mehr. Nur, dass er mit an den Knöcheln hängender Unterwäsche vor ihr gestanden sei. Von einem erigierten Penis sprach sie nicht. Auch von der angeblichen Volksverhetzung blieb wenig übrig. Laut Polizeiprotokoll hatte der Angeklagte gegenüber der Mutter bedauert, dass Hitler sie nicht vergast habe. Wie die 39-Jährige vor Gericht erklärte, konnte sie sich daran nicht erinnern. Nur den Satz, "Scheiß-Ausländer, verpisst euch" - eine Phrase, die der 40-Jährige schon eingeräumt hatte - zitierte die Zeugin. Wie beide Parteien bestätigten, dreht sich ihr Konflikt darum, dass der Angeklagte sich durch den Lärm seiner Nachbarn oft gestört fühlt.

Richter Martin Ramsauer und die Staatsanwältin sahen zwar eine exhibitionistische Handlung verwirklicht, doch den ausländerfeindlichen Spruch werteten sie als Beleidigung statt als Volksverhetzung. Die Anklägerin beantragte 100 Tagessätze à 15 Euro, Ramsauer hielt 70 Sätze à 15 Euro für ausreichend. An eine unbemerkt heruntergerutschte Short mochte er nicht glauben. Doch dass die 14-Jährige zufällig und ohne vorangegangenes Klingeln die Tür geöffnet hatte, erschien dem Vorsitzenden glaubhaft. alin

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