Alling:Klage gegen Supermarkt

Anwohnern erscheint das geplante Gebäude in Alling zu hoch

Von Manfred Amann, Alling

Die Gemeinde Alling hat einen weiteren Rechtsstreit am Hals. Diesmal geht es jedoch nicht um die Planungen für das Allinger Moos und das Baugebiet westlich der Staatsstraße nach Gilching, die bereits gerichtlich gestoppt wurden, sondern um den geplanten Supermarkt. Was bislang noch in der Schwebe war, ist nun Realität. Wohnungseigentümer und Mieter in der Nachbarschaft wehren sich gegen zu hohe Mauern und Lärm und haben nun beim Verwaltungsgericht in München Klage erhoben. Vertreten werden die Nachbarn vom Olchinger Anwalt Ewald Zachmann.

Hauptanklagepunkt ist die Festlegung des Höhenbezugspunktes, der für das Höhenniveau des Fußbodens im Parterre und damit auch für die Wandhöhen des Marktgebäudes ausschlaggebend ist. Ursprünglich war die Gilchinger Straße als Höhenbezugspunkt festgelegt worden. Auf Betreiben des Landratsamtes wurde dies im Laufe des Verfahrens jedoch geändert und die Waldstraße als Bezugspunkt genommen. Dabei wurde die Planung etwas abgeändert, wobei dem Bauwerber eine Überschreitung der festgelegten Höhe um drei Zentimeter eingeräumt wurde.

An dieser Erlaubnis zur Überschreitung setzt die Klage an, denn dadurch werde weiteren nachträglichen Veränderungen Tür und Tor geöffnet, meinen die Kläger. Diese Regelung komme einem Freibrief für ein noch höheres Bauen gleich, argumentieren die Anwohner, die befürchten, dass die ohnehin schon hohe Gebäudewand an der Waldstraße noch höher wird und es dadurch zu noch mehr Verschattung kommt, als bisher angenommen. Die Gemeindeverwaltung weist indes darauf hin, dass nach aktueller Planung die Wandhöhe des Marktgebäudes entlang der Waldstraße trotz der drei Zentimeter Zuschlag noch über zehn Zentimeter unter der Höhe bleiben werde, die gemäß Bebauungsplan möglich wäre. Erlaubt seien sechs Meter und geplant seien 5,85 Meter Wandhöhe. Hermann Dejako (CSU) führte unlängst zudem an, dass die Wand nur auf halber Länge so hoch sein werde und die andere Hälfte deutlich niedriger. Die vorgebrachte Angst vor Verschattung sei daher völlig unbegründet.

Im Gemeinderat gab Bürgermeister Frederik Röder (CSU) nun bekannt, dass die Klageschrift noch nicht vorliege, ihm durch den Anwalt bekannt gemacht geworden sei, dass sich die Nachbarn auch gegen den Baulärm während der Bauphase stemmen. Die Zufahrt zum Baugrundstück erfolge über die Waldstraße, obwohl vereinbart worden sei, die Arbeiten über die Abbiegespur mit der Einmündung abgewickelt werden soll, die aber noch nicht fertiggebaut sei. Das Straßenbauamt habe mittlerweile aber mitgeteilt, dass die Bauarbeiten dafür abgeschlossen seien, so dass die Einfahrt nun genutzt werden könne, erklärte Röder.

Ob die Klage zu einem Baustopp führt und damit die Errichtung des Supermarktes samt Außenanalgen zeitlich verzögert wird, so dass sich die Rewe-Eröffnung auf unbestimmte Zeit hinausschiebt, darüber kann derzeit nur spekuliert werden. Auswirkungen auf die Planung eines Discounters und einer Drogerie-Fachmarktes auf dem Gelände sind unwahrscheinlich, da dafür ein separater Bebauungsplan erarbeitet wird.

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