Alling:Gericht verfügt Baustopp

Allinger Landwirt klagt mit Erfolg gegen Gemeinde

Von Manfred Amann, Alling

Im Neubaugebiet im Süden von Alling darf nicht mehr weitergebaut werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München (VGH) hat am Freitag in Form einer einstweiligen Anordnung den Bebauungsplan "Wohngebiet westlich der Gilchinger Straße" zum zweiten Mal außer Kraft gesetzt. Das "Heilverfahren" mit dem die Gemeinde Alling den ersten vom VGH gestoppten Plan korrigieren wollte, wird nicht anerkannt. Mit dem Urteil hat der Verwaltungsgerichtshof in München erneut der Klage von Christian Killer stattgegeben. Der Allinger setzt sich dagegen zur Wehr, dass Wohnbauten näher an seine Hofstelle heranrücken, durch die er die Entwicklung seines landwirtschaftlichen Betriebes eingeschränkt sieht.

Den sofortigen Baustopp halten die Richter für erforderlich, da im Nordteil des Baugebietes bereits kräftig gebaut werde und die "Gefahr bestehe, dass nur schwer wieder rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen werden". Killers Anwalt Ewald Zachmann weist darauf hin, dass der VGH auch die Ansicht teilt, dass der Bebauungsplan im Süden gegen den Grundsatz der städtebaulichen Erforderlichkeit verstößt. Nachdem erst vor wenigen Wochen der Bebauungsplan "Natur- und Erholungsraum Allinger Moos" von dem selben Gericht aufgehoben worden ist, steht die Gemeinde Alling nun wieder ganz am Anfang der Planung. Diese ist im Jahr 2010 vom Ergebnis des Bürgerentscheids gegen Killers Schweinemaststall für 252 Tiere abgeleitet worden.

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