Alling:Ein taktischer Sieg

Nach einer Serie von Niederlagen im Rechtsstreit um Häuser im Allinger Moos erzielt die Gemeinde einen wichtigen Erfolg

Von Gerhard Eisenkolb, Alling

Bürgermeister Frederik Röder (CSU) hofft auf eine Wende in den langjährigen juristischen Auseinandersetzungen mit der Landwirtsfamilie Killer um die Bebauung des Allinger Mooses. Seine Erwartungen verbindet er mit einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in München. Dieser hat kürzlich einen Eilantrag gegen zwei Bebauungspläne westlich der Gilchinger Straße als unbegründet abgelehnt. Damit hat die Gemeinde in langjährigen Auseinandersetzungen ihr Ziel erreicht, den südlichen Ortsrand in einem ehemaligen Hochwasserschutzgebiet zu bebauen. Zudem sind die Erfolgschancen der Kläger im noch anstehenden Hauptsacheverfahren gesunken.

Der Rechtsanwalt und Kommunalpolitiker Ewald Zachmann, der die Familie Killer seit Jahren vertritt, spricht von einer schwieriger gewordenen Situation. Allerdings hat die Landwirtsfamilie ein anderes Ziel längst erreicht. Sie setzte den Bau eines Schweinemaststalls durch, obwohl sich die Mehrheit der Allinger zuvor in einem Bürgerentscheid gegen dieses Bauvorhaben ausgesprochen hatte. Der umstrittene Schweinestall ist inzwischen fast fertiggestellt.

Die ersten vier Verfahren um die Bebauung der Flächen im ehemaligen Allinger Moos hatte Zachmann noch gewonnen und damit die Gemeinde dazu gezwungen, ihre von Verwaltungsgerichten infolge von Formfehlern aufgehobenen Bebauungspläne mehrmals zurückzunehmen und zu überarbeiten. Da die Flächen inzwischen von einem Investor im Eiltempo bebaut werden, will Zachmann mit seinen Mandaten klären, ob der Rechtsstreit fortgesetzt werden soll. Selbst wenn er den Prozess noch gewinnen sollte, würden die bis dahin errichteten Häuser nicht mehr abgerissen, räumt der Jurist auf SZ-Anfrage ein.

Wie Bürgermeister Röder beteuert, gehe es ihm primär nicht so sehr um einen Sieg vor Gericht, sondern darum, dass der Ortsfrieden wiederhergestellt wird und endlich wieder Ruhe in Alling einkehrt. Die seit den Neunzigerjahren anhaltenden Auseinandersetzungen um das Baugebiet spalten nämlich selbst Familien und damit die Bürgerschaft und den Ort. Röder hofft nun auf eine Versachlichung der Auseinandersetzungen. Laut dem Rathauschef hänge es jedoch von der Familie Killer ab, ob sie den Rechtsstreit fortführen will oder nicht.

Nach der Einschätzung des Verwaltungsgerichtshofs ist die Landwirtsfamilie von der Bebauung nicht in einem solchen Maße betroffen, dass sie ein Klagerecht geltend machen könne. Damit fehlt formaljuristisch die Klagebefugnis, obwohl die Landwirtsfamilie die beiden Bebauungspläne als Verhinderungsplanung gegen ihren Betrieb bezeichnet.

Der erste Bebauungsplan der Gemeinde war noch für ungültig erklärt worden. Darauf reagierte die Verwaltung mit dessen Aufspaltung in zwei Plangebiete mit ähnlichem Inhalt und mit Nachbesserungen. Vor allem die Belange der Landwirtsfamilie wurden berücksichtigt. So stellt es jedenfalls der Verwaltungsgerichtshof in der Urteilsbegründung dar. Auf diese Aussage beruft sich Röder, wenn er nun beteuert, es sei der Gemeinde gelungen, eine Lösung zu finden, die die Interessen der Landwirtsfamilie berücksichtige. Dabei geht es in erster Linie um Möglichkeiten, deren Betrieb auch in Zukunft zu erweitern.

Röder sieht mit der Einschätzung des Verwaltungsgerichtshofs, die Rechte der Familie Killer würden nicht eingeschränkt, die Linie der Gemeinde bestätigt. Damit stehe nun fest, dass in beiden Baugebieten weitergebaut werden kann, stellt der Bürgermeister erleichtert fest. Ewald Zachmann sieht das anders. Der Rechtsanwalt führt den jüngsten Erfolg der Gemeinde Alling auf die "raffinierte" Taktik zurück, das Planungsgebiet in mehrere Bebauungspläne aufzuteilen und eine Fläche, deren Eigentümerin kein Baurecht haben wollte, als eine private Grünfläche auszuweisen. Das sei ein geschickter Schachzug vor Gericht gewesen, sagt Zachmann.

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