Alling:Aufatmen im Rathaus

Bürgermeister und Mandatsträger stehen nicht mehr unter Korruptionsverdacht

Von Manfred Amann, Alling

Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft München wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Allinger Mandatsträgern sind mangels hinreichender Verdachtsmomente eingestellt worden. Befreit aufatmen können die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, Bürgermeister Frederik Röder und die Gemeinderäte. Wie der Rathauschef vor der Sitzung am Dienstag mitteilte, habe die Generalstaatsanwaltschaft erst auf Anfrage erklärt, dass die Ermittlungen gegen Unbekannt eingestellt wurden. Er sei überrascht gewesen, überhaupt Auskunft zu bekommen, sagte Röder, habe aber erfahren, dass diese Information bereits Ende Juli an den Rechtsanwalt des Klageführers gegangen sei.

Der Erstatter der Anzeige, Rechtsanwalt Ewald Zachmann, hat laut Röder nun einen eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht, da seiner Ansicht nach im Verfahren nicht alle Punkte ausreichend berücksichtigt wurden. Nach Auskunft des Generalstaatsanwaltschaft, so der Bürgermeister weiter, habe sich der Anfangsverdacht nicht erhärtet, es liege kein hinreichender Tatverdacht vor, der eine Strafverfolgung rechtfertige. Die Juristen hätten dargestellt, dass sich zu keinem Zeitpunkt jemand in irgendeiner Weise strafbar gemacht habe, so der Gemeindechef. Weder er, noch die Verwaltung, noch der Gemeinderat hätten unrechtmäßig gehandelt.

Laut Röder ist damit auch klar geworden, dass die im Zusammenhang mit dem Neubaugebiet westlich der Gilchinger Straße mit dem Bauträger abgeschlossen städtebaulichen Verträge rechtlich nicht zu beanstanden sind. Zudem seien die Absprachen der Gemeinde mit dem Bauträger hinsichtlich der Kostenübernahme für die Erschließung für zulässig erklärt worden. Vereinbarungen über einen finanziellen Ausgleich für Nachfolgelasten, die sich durch die Ausweisung von Baugebieten zum Beispiel für die Kinderbetreuung ergäben, halten die Juristen laut Röder für "nachvollziehbar und lebensnah".

Damit ist der Verdacht vom Tisch, die Gemeinde sei im Zusammenhang mit der Ausweisung des Bauareals "Wohngebiet westlich der Gilchinger Straße" mit dem Bauträger ein Kopplungsgeschäft eingegangen. Rechtsanwalt Ewald Zachmann hatte die Vermutung veranlasst, möglicherweise seien unerlaubte Absprachen getroffen worden, als Rchtsbeistand der Allinger Familie Killer die Anzeige einzureichen. Hintergrund dafür war das Vorgehen gegen das Baugebiet insgesamt, weil die von Zachmann in mehreren juristischen Auseinandersetzungen vertretenen Killers befürchten, neue Wohngebäude in der Nähe ihres Bauernhofs würden die Entwicklung des Betriebes beeinträchtigen.

Noch zwei andere Gerichtsverfahren überstand die Gemeinde in den vergangenen Tagen positiv. Einmal ging es um die Vergabe einer Hausnummer, bei der die Richter "keine Willkür" feststellten. In einem Rechtsstreit von Nachbarn gegen die Wandhöhe des neuen Rewe-Gebäudes sowie gegen den Lärm des Markts haben die Richter offensichtlich erreicht, dass die Klage mangels Substanz wieder zurückgezogen wurde.

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