Fritz Wepper vor Gericht:Wepper, Schlepper, Bauernfänger

Schauspieler Fritz Wepper turtelt mit seiner jungen Geliebten, mit seiner Ehefrau unternimmt er dagegen gerne Fernreisen - Fotografen sollten sich da jedoch lieber vorsehen.

E. Müller-Jentsch

Ganz egal, wie es in Wirklichkeit um ihre Ehen stehen mag: Prominente lassen sich von Pressefotografen meist höchst freiwillig in trauter Zweisamkeit ablichten. Anders die Eheleute Wepper: Fritz und Angela marschieren gewissermaßen Hand in Hand vor Gericht, um einen Bildjournalisten abzustrafen, gerade weil dessen Fotos die zwei in vertraulicher Pose zeigen. Die unübliche Scheu könnte einen pikanten Hintergrund haben.

Susanne Kellermann und Fritz Wepper, 2010

Ein Mann, zwei Frauen und viele schöne Bilder: Fritz Wepper turtelte vor kurzem mit Susanne Kellermann bei einer Kurzfilm-Premiere in München.

(Foto: Stephan Rumpf)

Denn während der Fall vor dem Münchner Landgericht verhandelt wird, liegt am Kiosk ein Boulevardblatt mit dem Geständnis von Susanne Kellermann. Die Regisseurin, halb so alt wie Wepper, erklärt darin: Seit August 2009 sei sie nicht mehr die Geliebte, sondern "die offizielle Freundin von Fritz".

Die Weppers hatten im Februar an einer Kreuzfahrt des Royal Fishing Club in das Sultanat Oman teilgenommen. Mit an Bord waren andere Prominente wie etwa Schauspieler Bernd Herzsprung oder Schönheitschirurg Werner Mang - und natürlich die obligatorischen Bildreporter. Einer von ihnen hatte später an eine Frauenzeitschrift Bilder verkauft, die die Weppers gemeinsam schlafend an Deck zeigten.

Es sei aber ausgemacht gewesen, Fritz und Angela nicht gemeinsam zu zeigen, höchstens bei Gruppenaufnahmen, sagt Rechtsanwalt Michael Scheele am Mittwoch vor Gericht. Er hatte den Richtern der "Pressekammer" entsprechende eidesstattliche Versicherungen der Eheleute vorgelegt. Der Fotograf seinerseits hatte gleichfalls an Eides statt versichert, von so einer Abmachung nichts gewusst zu haben. Aussage steht also gegen Aussage.

Zwischen zwei Frauen

"Der Fotograf kannte doch die besonderen Umstände", sagt Scheele und spielt damit auf Schlagzeilen an, die seit geraumer Zeit in der Boulevardpresse erscheinen: Fritz Wepper zwischen zwei Frauen - seiner fast gleichaltrigen Angela und der mehr als 30 Jahre jüngeren Susanne Kellermann. Wenige Wochen zuvor hatte es bereits einen Eklat gegeben, als Fritz Wepper für die ARD-Serie "Um Himmels Willen" ein Weihnachtsspecial drehte.

Mit dabei an Bord des Kreuzfahrtschiffs Fantasia der Münchner MSC-Reederei war auch Kellermann. Auf dem Schiff hatte es ein Handgemenge mit einem anderen Fotografen gegeben, der ihr dabei sogar einen kleinen Finger gebrochen hatte. Und erst vor wenigen Tagen waren Wepper und Kellermann turtelnd bei einer Filmpremiere erschienen - erstmals als Paar in der Öffentlichkeit.

Alexander Dodel, Berliner Anwalt des beklagten Fotografen, ging gleich zum Gegenangriff über: Der bevorstehende Hauptprozess werde zeigen, dass der Chefredakteur der Frauenzeitschrift telefonisch von Bord des RoyalFishing-Clubschiffs von einem Teilnehmer über die Reise informiert worden sei - "nämlich von Angela Wepper".

Sie selbst habe den Chefredakteur aufgefordert, daraus eine schöne Geschichte zu machen, "um ihre Konkurrentin auszustechen, die heute in der Presse vorgestellt wurde", vermutet der Anwalt.

"Und wofür?"

"Muss das sein", schaltet sich an dieser Stelle der Vorsitzende Richter in das zunehmend hitziger werdende Gefecht der Advokaten ein. Wenn man das vor Gericht durchziehen wolle, müssten all die Personen als Zeuge aussagen, die sich kürzlich noch "royal amüsiert" hatten. Die würden sich dann unweigerlich überwerfen und in zwei Lager spalten: "Da würde viel Porzellan zertrümmert", sagte der Vorsitzende. "Und wofür?"

So etwas komme im Leben von Promis vor, kontert Anwalt Scheele kühl. Er habe die Klage bereits fertig, auch die Schadensersatzforderung werde schon vorbereitet. "Und sonst haben wir auch noch einiges im Köcher", sagt er zu seinem Kollegen.

Nach den gegenseitigen Drohungen lassen sich die beiden Juristen doch auf einen Vorschlag des Gerichts ein. Sie wollen nun ihren Mandanten einen Vergleich empfehlen: Der Fotograf soll die weitere Verbreitung der umstrittenen Fotos künftig unterlassen, die Weppers nehmen ihre Klage im Gegenzug zurück. Zudem soll der Fotograf "die Unannehmlichkeiten bedauern", die seine Fotos den Weppers bereitet haben.

Er habe jedoch nicht in böser Absicht gehandelt, sondern sei, wie in den Vorjahren, von einer uneingeschränkten Berichterstattung über den Fishing-Club-Schiffsturn ausgegangen. Bis zum 14. Juni können beide Seiten diesen Vergleich annehmen - sollten sie ihn ablehnen, würde das Gericht am 23.Juni verkünden, wie der Rechtsstreit weiter geht.

Fritz und Angela Wepper waren zu dem Gerichtstermin gar nicht erschienen. Sein Mandant halte sich im Ausland auf, sagte Scheele. Er wolle ihn jetzt aber gleich wegen des Vergleichs anrufen - aber auch wegen des Zeitungsinterviews von Susanne Kellermann, von dem er "völlig überrascht" worden sei, sagte der Rechtsanwalt.

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