Freistaat Bayern unterliegt vor Gericht:"Wir alle sind Lotto"

Wie gewonnen, so zerronnen: Erst vor wenigen Tagen hatte der Freistaat Bayern dem neu gegründeten "Deutschen Lottoverband" per einstweiliger Verfügung den Namen verbieten lassen - gestern wurde diese Verfügung vom Landgericht München I wieder aufgehoben.

Ekkehard Müller-Jentsch

Es gibt zwar noch keine Begründung für diese Entscheidung. Doch offensichtlich konnten die Vertreter Bayerns die Richter der 4. Kammer für Handelssachen nicht davon überzeugen, dass der Name "Lottoverband" einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstelle.

Dieser Rechtsstreit, der auf den ersten Blick wie ein rein akademischer Prinzipien-Zwist anmuten könnte, ist tatsächlich ein Vorhut-Gefecht des "Krieges", den Norman Faber, der größte private Lotto-Vermittler in Deutschland, allen Bundesländern im Kampf gegen den aktuell geplanten Lotto-Staatsvertrag angekündigt hat. Wie berichtet, soll darin das Staatsmonopol für Lotto und Sportwetten festgezurrt werden.

Angeblich 15.000 Jobs in Gefahr

Mit allen juristischen und propagandistischen Mitteln wolle man "diese Existenzvernichtung" zu verhindern versuchen, hatte dazu Faber gesagt. Politiker und Bürger sollten darüber informiert werden, dass dieser Staatsvertrag für gewerbliche Spielervermittler einem Berufsverbot gleichkomme und bis zu 15.000 Arbeitsplätze vernichten könne.

Für ihren Propaganda-Feldzug haben sich die drei großen privaten Lottovermittler Faber KG, Fluxx AG und Tipp24 AG zum "Deutschen Lottoverband" zusammengeschlossen. Norman Faber wurde Präsident, die Vorstände der beiden anderen Gesellschaften, Rainer Jacken und Jens Schumann, firmieren als Mitglieder des Präsidiums.

Gegen diese Personen und Firmen richteten sich die juristischen Schüsse aus Bayern: Der neue Name sei mit dem des seit 50 Jahren existierenden deutschen Toto- und Lotto-Blocks zu verwechseln und damit irreführend. Richtiger sei etwa "Verband der Lottovermittler".

Die Anwälte der Beklagten hielten dagegen, dass Lotto kein geschützter Begriff sei und die Vermittler ebenso zu diesem Spiel gehörten, wie die Veranstalter: "Wir alle sind Lotto." Der ADAC dürfe sich ja auch Automobilclub nennen und müsse nicht Autofahrerclub heißen, obwohl er nur die Fahrer und nicht auch die Hersteller vertrete.

Offensichtlich gelang es den Firmen-Anwälten gestern in der mündlichen Verhandlung, das Gericht davon zu überzeugen, dass sich der "Deutsche Lottoverband" ausschließlich der Meinungsmache widmen wolle und sich in keiner Weise an gewerblichem Wettbewerb beteiligen werde. Der Freistaat hatte zuvor immer wieder argumentiert, es werde zumindest der Eindruck erweckt, dass der Verband selbst Lotto veranstalten wolle.

Es ist zu erwarten, dass Bayern gegen die Entscheidung (Az.: 4 HK O 18584/06) Rechtsmittel einlegen wird.

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