Freispruch für Künstler Kastner:Kunstkrieg vor Gericht

Was darf Kunst? Er zeigte in München Bilder von verstümmelten Leichen, die Polizei schritt ein, das Kreisverwaltungsreferat verhängte ein Bußgeld wegen Belästigung der Allgemeinheit. Nun hat das Amtsgericht Künstler Wolfram Kastner freigesprochen.

Bernd Kastner

Es war eine Anti-Kriegs-Installation, die der Künstler Wolfram Kastner vor gut einem Jahr am Ackermannbogen gezeigt hat. Darunter waren Bilder von sterbenden Menschen und verstümmelten Leichen. In den vergangenen Monaten aber ist die Schau "teilen statt kriegen", die damals nach vier Tagen abgebrochen wurde, zu einem Lehrstück über Eskalation und verbale Kriegführung geworden.

Es prallen zwei Meinungen aufeinander, darüber, was Kunst darf und was nicht, und wie man Kinder dieser Kunst aussetzt. Die Polizei war damals eingeschritten und verhängte die Bilder teilweise, das Kreisverwaltungsreferat verlangte später von Kastner ein Bußgeld von 273 Euro, wegen "Belästigung der Allgemeinheit": Die Bilder in dem raumhoch verglasten Schauraum, vier Meter vom Fenster entfernt, waren vom Fußweg aus auch für Kinder erkennbar, was zu Angst und Schlafstörungen geführt habe.

Amtsrichter Jürgen Hanselmann nahm sich der Sache an, und zumindest er hat es sich nicht leicht gemacht. Nach zwei Tagen Beweisaufnahme und diversen Zeugen hat er den Künstler am Mittwoch freigesprochen. Es sei dies eine Einzelfallentscheidung, bei der es Grundrechte abzuwägen gelte: hier das auf Kunst- und Meinungsfreiheit, dort jenes der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder.

Beide Grundrechte seien nicht schrankenlos, betonte der Richter, und seine mitunter etwas umständliche Begründung ließ ahnen, wie schwer ihm das Abwägen gefallen sein dürfte. Sein Tenor aber, dass Anti-Kriegs-Bilder verstören dürfen und sollen, dass auch Eltern dies in diesem Fall hinnehmen müssten, ist in Verbindung mit seinem Schlusswort eine Entscheidung, die beiden Seiten gerecht wird.

Am Ende wandte sich der Richter nämlich an Kastners Verteidiger Johannes Wasmuth: Er, der Richter, wolle gewisse Bagatellisierungen des Anwalts nicht so stehen lassen. Der nämlich hatte das Entsetzen von Eltern, die eine Traumatisierung ihrer Kinder befürchteten, mit Meinungsäußerungen zu Konzerten verglichen: Mal gefalle einem die Musik, mal nicht. Zwischen Konzert und Kriegsbildern gebe es dann aber doch "einen großen Unterschied", befand der Richter, der die Aufregung mancher Eltern offenbar nachvollziehen kann.

Traumatisierung? Von wegen!

Anwalt Wasmuth, der teils polemisch und herablassend, teils mit zum Publikum erhobenem Zeigefinger plädiert hatte, beschwor nicht nur wortreich die Kunstfreiheit. Er griff auch massiv die Kritiker der Ausstellung an, nannte deren Auftreten "militant". Wenn Kinder in jenen Tagen nicht mehr schlafen hätten können, dann nicht wegen des Anblicks entstellter Körper, sondern wegen ihrer Eltern, die sich in Rage geredet hätten. Traumatisierung? Von wegen!

Seine Überzeugung, dass dies nur die Einbildung hysterischer Erwachsener sei, begründete Wasmuth etwa mit einem Verweis auf Traumadefinitionen im Internet-Lexikon Wikipedia, und einem Gespräch mit seiner Schwester, einer Ärztin. Die Kritik an der Kastner-Schau geißelte er als "massive Intoleranz", vergleichbar mit jener, die über Jahrzehnte Homosexuelle diskriminiert hatte. Auch damals seien Kinder instrumentalisiert worden, weil man sie vor Schwulen und Lesben habe schützen wollen. So kämpferisch für die Kunst das Plädoyer war, so sehr fehlte ihm ein gewisses Verständnis gegenüber den Sorgen von Eltern.

Die Anti-Kriegs-Aktion des provokanten Pazifisten Kastner hat am Schwabinger Ackermannbogen keine versöhnende Wirkung, wozu vermutlich beide Seiten beitragen. In einem Neubauviertel mit vielen Kindern hat die Aktion im Kleinen das bewirkt, was der Künstler im globalen Stil bekämpft. Kunst darf das, hat das Gericht zu Recht gesagt. Ob so aber Frieden zu schaffen ist, ist eine andere Frage.

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