Freispruch für fünf Linksaktivisten:Im Zweifel für die Angeklagten

Zum Schluss kam der Freispruch - und ein Eklat: In München sind fünf Linksaktivisten freigesprochen worden, die Rechte attackiert haben sollen. Warum einer der Linken dennoch im Schwitzkasten aus dem Gerichtssaal geführt wurde.

Von Bernd Kastner

Zum Schluss kam der Freispruch - und ein Eklat. Der Prozess gegen fünf Aktivisten aus der linken Szene ist am Freitagnachmittag spektakulär zu Ende gegangen. Zwei junge Frauen und drei Männer waren angeklagt, im März vergangenen Jahres im Pulk und mit Gebrüll auf einen Infostand der rechtsextremen Bürgerinitiative Ausländerstopp (BIA) im Westend losgestürmt zu sein. Bei der sich anschließenden Prügelei wurde ein Rechter verletzt.

Den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung gegen einen damals 20-Jährigen und des Landfriedensbruchs gegen die anderen vier Angeklagten im Alter zwischen 16 und 26 Jahren sah die Jugendrichterin Monika Andreß aber als nicht erwiesen an. Sie sprach alle nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" frei, weil unklar blieb, was jeder einzelne genau getan hatte. Staatsanwalt Peter Preuß dagegen hatte alle fünf als überführt betrachtet und teilweise Haft und Arrest gefordert.

Zum Eklat kam es beim Schlusswort des der Körperverletzung beschuldigten Linken. Zunächst zog er sein Hemd aus, sodass ein T-Shirt mit der Aufschrift "Lump" zum Vorschein kam. Dann provozierte er das Gericht mit Äußerungen gegen die rechtsradikalen Zeugen und erging sich in politischen Statements. Trotz mehrmaliger Warnung der Richterin, die den Prozess umsichtig und mit großer Geduld leitete, widersetzte er sich der Weisung, sich auf Prozessrelevantes zu beschränken.

Irgendwann wusste sich Andreß nicht anders zu helfen, als den Mann aus dem Saal werfen zu lassen. Einer der zahlreich anwesenden Polizisten führte ihn im Schwitzkasten ab. Auch einige Prozessbesucher aus der linken Szene provozierten immer wieder mit Zwischenrufen und am Ende mit der Weigerung, sich bei der Urteilsverkündung vom Platz zu erheben.

In der zweitägigen Verhandlung waren mehrere Rechtsradikale als Zeugen gehört worden. Während der Staatsanwalt deren belastende Aussagen als weitgehend glaubwürdig wertete, meldete die Richterin an ihrer Glaubwürdigkeit "ganz erhebliche Zweifel" an. Sie hätten teilweise erkennbaren "Belastungseifer" erkennen lassen.

Trotz des Freispruchs betonte Andreß, sie sei sicher, dass die Angeklagten bei der Aktion gegen die Rechten anwesend gewesen seien und dass der Übergriff überhaupt nicht in Ordnung war: "Es ist Unrecht geschehen. Es war ungesetzlich." Trotzdem: In dubio pro reo.

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