Wenigstens Material-Mix:Kompromiss im Mauerstreit

Echinger darf nun einen Holz-Zaun aufstellen

Eine 14 Meter lange Steinmauer, wie er es sich gewünscht hätte, durfte ein Hauseigentümer im Echinger Wohngebiet "Westlich der Frühlingsstraße" nicht aufstellen. Ganz ohne Einfriedung, wie es der einschlägige Bebauungsplan gefordert hätte, wollte er sich aber auch nicht zufrieden geben.

Jetzt haben sich Hausherr und Rathaus auf einen Kompromiss verständigt. Beidseits einer drei Meter langen und 1,80 Meter hohen Gabionenwand vor der Terrasse darf er nun auf 14 Meter Länge einen 1,60 Meter hohen Sichtschutz aus Holz anbringen, der aber nicht blickdicht sein darf, mit senkrechten Latten.

Die Tendenz zum vollkommenen Rückzug ins Private treibt den Gemeinderat zu permanenten Eiertänzen. Eine totale Vermauerung der Grundstücke will man verhindern, individuellen Anliegerwünschen aber durchaus entgegenkommen. Immer wieder gilt es, wie in diesem Fall Sondersituationen zu berücksichtigen, da das Grundstück das Ende einer Reihenhauszeile bildet und somit nach drei Seiten hin offen ist.

Und dann ist da noch die heikle Situation, dass willkürlich aufgestellte Holzwände in der Regel von keiner Behörde als Schwarzbau sanktioniert werden - wer aber ordentlich nachfragt, wäre dann bei einer Ablehnung der Dumme - das wiederum ist auch nicht im Sinne eines geregelten Umgangs. Im Rathaus möchte man die Situation dauerhaft durch eine Einfriedungssatzung entschärfen, was aber im Gemeinderat höchst strittig ist. Ein Entwurf eines derartigen Reglements ist derzeit in Arbeit.

© SZ vom 19.01.2018 / kbh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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