Wegen Tattoo zu Geldstrafe verurteilt:Teures Glückssymbol

Gericht verweist auf Ähnlichkeit zu Hakenkreuzen

Von Peter Becker, Freising

Ein Donnerkreuz ist ein altes lettisches Glückssymbol, gewidmet dem germanischen Gott Donar. Es ähnelt einem Hakenkreuz, so wie es die Nationalsozialisten im Dritten Reich verwendet haben. Weil das Donnerkreuz diesem zum Verwechseln ähnlich ist, könnte es in Deutschland Assoziationen zum Nationalsozialismus wecken, weshalb es hierzulande nicht öffentlich getragen werden darf. Wer es dennoch zur Schau stellt, macht sich des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig. So wie dies ein gebürtiger Lette aus Moosburg getan hat. Richterin Tanja Weihönig verurteilte ihn deshalb am Freisinger Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 2000 Euro, zahlbar in 80 Tagessätzen.

Der 35-jährige Beschuldigte trägt an einem Unterarm ein Tattoo, das die lettische Fahne, umrankt von den Donnerkreuzen, zeigt. Bei einem Freizeit-Volleyballturnier war ein Spieler auf die Tätowierung aufmerksam geworden und reagierte verstört. Er interpretierte die Donnerkreuze als Hakenkreuze und meldete dies seinem Trainer. Der wiederum sprach seinen Moosburger Kollegen an.

Der als Zeuge auftretende Spieler sagte, sein Trainer habe die Botschaft übermittelt, dass die Mannschaft des TSV Neufahrn schockiert sei, dass die Moosburger Mannschaft das Zurschaustellen von Hakenkreuzen toleriere. Die Antwort lautete, dass es sich eben nicht um solche, sondern um lettische Glückssymbole handele. Damit ruhte die Angelegenheit fürs Erste, bis beide Mannschaften im Januar bei einem Turnier in Neufahrn wieder aufeinandertrafen. Erneut war das Tattoo zu sehen, das der Spieler auf eine entsprechende Aufforderung hin aber abdeckte. Trotzdem erstattete der als Zeuge geladene Spieler diesmal Anzeige. "Ich habe das Symbol als Hakenkreuz im Sinne der NSDAP empfunden", schilderte er seinen Beweggrund.

Nun gibt es zwar in Lettland eine rechtsextreme Partei namens Donnerkreuz, doch der Angeklagte bestritt, faschistisches Gedankengut zu hegen. Er habe sich das Tattoo als Glücksbringer und aus patriotischen Gründen machen lassen, sagte er. Das Argument seines Verteidigers, es handele sich bei den Donnerkreuzen um historische Kultursymbole, ließ Richterin Tanja Weihönig nicht gelten. Er lebe lange genug in Deutschland, um zu wissen, dass Symbole, die an den Nationalsozialismus erinnern, verpönt seien. Seit dem Dritten Reich habe das Hakenkreuz eine negative Bedeutung erhalten, sagte die Richterin. Er hätte sich erkundigen müssen, ob das Zeigen seines Tattoos erlaubt sei. Zumal dieses ja schon Gegenstand von Diskussionen zwischen den beiden Vereinen gewesen war. Doch darüber wollte der Angeklagte nicht informiert worden sein.

Fakt bleibt, dass sich der Beschuldigte des Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen schuldig gemacht hat. Dazu reicht es aus, Symbole zu verwenden, die mit dem Nationalsozialismus in Verbindung gebracht werden und Befremden oder Ärger auslösen können. Dass dem so ist, bestätigt das Verhalten des Zeugen. Er hatte das Tattoo gesehen und es sofort mit dem Nationalsozialismus in Verbindung gebracht.

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