Vorwurf: Brandstiftung und Betrug:Narrhalla-Präsident soll vor Gericht

Am Mittwoch gab die Behörde bekannt, dass sie gegen beide Männer Anklage erhoben hat. Bei einer Verurteilung drohen ihnen bis zu zehn Jahre Haft.

Petra Schnirch

Freising - Ein halbes Jahr nach der Tat sind die Ermittlungen der Polizei abgeschlossen: Die Staatsanwaltschaft Deggendorf verdächtigt den Diskotheken-Betreiber Max Riemensperger und einen seiner Mitarbeiter weiterhin der Brandstiftung und des Betrugs in einem besonders schweren Fall beziehungsweise der Beihilfe zum Betrug. Riemensperger soll den 41-Jährigen aus dem Landkreis Freising dazu angestiftet haben, am 28. September 2010 die Disco MGM im Plattlinger Luna-Park in Brand zu stecken. Am Mittwoch gab die Behörde bekannt, dass sie gegen beide Männer Anklage erhoben hat. Bei einer Verurteilung drohen ihnen bis zu zehn Jahre Haft.

In der Plattlinger Disco war, so das Ergebnis der Untersuchungen, mittels eines Brandbeschleunigers Feuer gelegt worden. Eine der Zugangstüren war gewaltsam geöffnet und an der vorhandenen Brandmeldeanlage manipuliert worden, sodass keine Meldung an Polizei oder Feuerwehr erfolgte. In der Disco gab es mehrere Brandherde, ein Teilbereich brannte völlig aus. Der Schaden beläuft sich auf etwa vier Millionen Euro. Laut Staatsanwaltschaft beantragte Riemensperger die Auszahlung von Versicherungsleistungen.

Während die Staatsanwaltschaft ihren Verdacht durch die Ermittlungen bestätigt sieht, glaubt Riemenspergers Anwalt Sewarion Kirkitadse an einen Freispruch. Die Anklageschrift sei unschlüssig und baue auf "Annahmen und Spekulationen" auf. "Es gibt weder unmittelbare noch mittelbare Beweise", sagt Kirkitadse. Für ihn sei es daher "unerklärlich", dass tatsächlich Anklage gegen den 47-Jährigen erhoben worden sei. Er habe zuvor "weiteres entlastendes Material" nachgereicht. Kurz vor dem Brand habe Max Riemensperger zum Beispiel noch Aufträge für Festivitäten und Events bis in den Februar hinein angenommen. Auch firmenintern sei darüber gesprochen worden, was alles verbessert werden sollte. "Die ganze geschäftliche Planung ging weit über das Frühjahr 2011 hinaus", schildert der Rechtsanwalt. "Ich gehe davon aus, dass er freigesprochen wird." Auch Riemensperger selbst sei von der Anklageerhebung "nicht besonders beeindruckt". Aber natürlich sei ein solches Verfahren eine große Belastung. Christian Bärnreuther, Rechtsvertreter des mitbeschuldigten Freisingers, wollte sich dagegen nicht äußern.

Über die Zulassung der Anklage hat das Landgericht Deggendorf noch nicht entschieden. Ein Termin für eine Hauptverhandlung steht daher auch noch nicht fest. Damit sei wohl irgendwann im Sommer zu rechnen, sagt Staatsanwalt Johann Duschl.

Während der Freisinger Szene-Wirt und Narrhalla-Präsident auf freiem Fuß ist, sitzt der 41-Jährige weiterhin in Untersuchungshaft. Laut Duschl besteht Fluchtgefahr. Bilder einer Überwachungskamera in der Nähe des Tatorts hatten zu seiner Verhaftung geführt. Riemensperger saß vom 2. Dezember bis zum 17. Januar ebenfalls in Untersuchungshaft. Gegen Zahlung einer Kaution war der Haftbefehl jedoch außer Vollzug gesetzt worden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: