Verstöße gegen die Richtlinien:Alle runter von den Masten

Weil die Plakate zu hoch hängen, muss außer der AfD jetzt auch die FDP in Freising wohl neu plakatieren.

Von Kerstin Vogel, Freising

Die AfD ist nicht die einzige Partei, die Schwierigkeiten mit der Umsetzung der in der Stadt geltenden Plakatierungsrichtlinien hat. Offenbar hat sich auch der FDP-Ortsverband beim Aufhängen der Wahlwerbung am Sonntag ein wenig vermessen: Maximal 30 Zentimeter über dem Boden sind dem Freisinger Ordnungsamt zufolge erlaubt; das Konterfei des FDP-Kandidaten Thomas Neudert aber hängt an einigen Stellen deutlich weiter oben, wenn auch unterhalb der AfD.

Das allerdings war bei der Stadt ursprünglich gar nicht bemerkt worden. Laut Robert Zellner, Leiter des Ordnungsamtes, waren dort einzig die am vergangenen Sonntag deutlich zu hoch platzierten AfD-Plakate aufgefallen. Die Partei war deshalb aufgefordert worden, die Wahlwerbung korrekt anzubringen - und hatte sich Zellner zufolge daraufhin beschwert, dass in der Genehmigung von der Höhenbeschränkung keine Rede gewesen sei. In der Folge widerrief die Stadt alle Genehmigungen für alle Parteien und erteilte sie neu, dieses Mal mit dem Hinweis auf die maximal erlaubten 30 Zentimeter über dem Boden - und zur Empörung der FDP, die sich offenbar plötzlich angesprochen fühlte.

"Die Plakatierungsverordnung der Stadt Freising schließt eine höhere Plakatierung nicht aus. Es finden sich überhaupt keine Höhenangaben, wie hoch Plakate hängen dürfen", kritisiert der Ortsvorsitzende Jens Barschdorf in einer Pressemitteilung. Zudem habe es bei allen vergangenen Wahlen keine Vorgaben oder Probleme in dieser Hinsicht gegeben. Die Beschränkung auf maximal 30 Zentimeter über dem Boden sei "der erteilten Genehmigung zur Plakatierung nicht zu entnehmen". Auch die Informationen dazu würden keine Hinweise geben, dass die Stadt auf einmal neue Regeln durchzusetzen gedenke, schreibt der FDP-Ortsvorsitzende, der die neue Richtlinie auch auf der Homepage der Stadt nicht gefunden hat.

Dass das Ordnungsamt erst nach der erfolgten Plakatierung auf die Idee komme, die neuen Regeln zu erklären, nennt Barschdorf einen "Schlag ins Gesicht unserer ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die nun erneut plakatieren müssen". Natürlich werde man sich an die Vorgaben halten, "aber das Vorgehen der Verwaltung in diesem Fall wird der demokratischen Bedeutung von Wahlwerbung nicht gerecht".

Zellner sieht das anders und kann die Aufregung nicht nachvollziehen: In der Plakatierungsverordnung sei ausdrücklich von Plakatständern die Rede, wundert er sich: "Und Plakatständer stehen und hängen nicht oben an den Masten."

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