Verkehrsüberwachung:Neue Adresse für Beschwerden

Seit dem Jahr 2002 führt die Gemeinde Neufahrn eine Überwachung des ruhenden Verkehrs durch. Bei der seit 2014 von der Gemeinde beauftragten privaten Firma war die Gemeindeverwaltung Ansprechpartner für Beschwerden, Zahlungen und dergleichen.

Zum 1. Januar 2018 ändert sich das. Denn die Gemeinde hat die Kommunale Verkehrsüberwachung an den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern übertragen, der ab Januar sowohl den Außen- als auch den Innendienst durchführt. Für die Verkehrsteilnehmer ändert sich dadurch der Ansprechpartner in Bezug auf ausgestellte Strafzettel. Künftig ist ausschließlich der Zweckverband zuständig. Die entsprechenden Kontaktdaten sind auf den Strafzetteln zu erkennen. Zusätzlich zum ruhenden Verkehr wird ab 2018 auch der fließende Verkehr, vor allem in der Nähe von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen und an bereits bekannten Unfallschwerpunkten, überwacht. Auch hierfür ist allein der Zweckverband zuständig.

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