Verantwortliches Büro aufgelöst:Sieben Jahre Rechtsstreit

Allershausen will Schadenersatz für Pfusch am Hochbehälter in Schroßlach

Von Petra Schnirch, Allershausen

Der neue Hochbehälter in Schroßlach ist bereits seit über zwei Jahren in Betrieb, noch immer aber kämpft die Gemeinde um Schadensersatz für die ausgemusterte alte Anlage. Am Dienstag waren Bürgermeister Rupert Popp und Verwaltungsleiter Johann Vachal mit ihrem Anwalt wieder einmal in Landshut, diesmal bei einer Anhörung in den Räumen der Staatsanwaltschaft. Auch der mittlerweile dritte Gutachter habe die Vorwürfe der Gemeinde dabei weitgehend bestätigt, berichtete Popp am Dienstagabend im Gemeinderat, er habe den Sanierungsbedarf auf 450 000 Euro beziffert.

Die Allershausener wollen nicht klein begeben, obwohl sie seit nunmehr sieben Jahren auf eine tragbare Lösung hoffen. Bereits 2008 waren gravierende Mängel am Hochbehälter festgestellt worden. Laut Popp ist sowohl bei der Planung als auch bei der Ausführung und der Überwachung gepfuscht worden. In dem Verfahren gab es in den vergangenen Jahren so manche überraschende Wendung. Das Oberlandesgericht München bestätigte im Oktober 2012 die Ablehnung des Vizepräsidenten des Landgerichts Landshut wegen der "Besorgnis der Befangenheit". Aus dem gleichen Grund musste auch der - gerichtlich bestellte - Sachverständige gehen. Die Gegenseite hatte ihn regelrecht auseinander genommen, wie Popp schilderte. Der neue Gutachter habe sich bei der Anhörung am Dienstag dagegen gut geschlagen.

Vermutlich werde man das Klageverfahren weiter betreiben, sagte der Bürgermeister. Schadensersatz fordert die Gemeinde von dem damals beauftragten Ingenieurbüro, unterstützt werden die Beklagten von der Rechtsnachfolgerin der ausführenden Baufirma, einem großen Bau-Konzern mit schlagkräftiger Rechtsabteilung. Ein weiteres Problem: Das Ingenieurbüro ist mittlerweile aufgelöst worden. Sollte die Gemeinde Recht bekommen, muss geprüft werden, ob auf das Privatvermögen der Verantwortlichen zurückgegriffen werden kann. Popp befürchtet aber, dass man am Ende einen "Titel ohne Mittel" haben werde. Er hofft noch immer auf ein Vergleichsangebot. Die zu Beginn der Auseinandersetzung angebotenen 15 000 Euro sind für ihn aber nicht akzeptabel. Das Ingenieurbüro hatte laut Popp keine Bauwesenversicherung abgeschlossen, obwohl im Vertrag sogar eine - falsche - Policen-Nummer eingetragen worden war. Das sei eine "leidige, ewige Geschichte", sagte Popp. Er habe den Eindruck, dass hier "geleugnet, vertuscht und auf Zeit gespielt wird".

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