Urteil steht noch aus:Wegen Schwerbehinderung gekündigt?

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Eine E-Mail in der Personalakte legt nahe, dass das Landratsamt der 26-Jährigen wegen ihrer Schwerbehinderung kündigte (Symbolbild). (Foto: Alessandra Schellnegger)

Hat das Landratsamt eine Frau wegen ihrer Schwerbehinderung entlassen? Das versucht derzeit das Münchner Arbeitsgericht zu klären. Der Knackpunkt ist eine E-Mail.

Von Alexander Kappen, Freising

Beim Gütetermin Mitte August hatte der Vorsitzende Richter anklingen lassen, dass die junge Frau, die gegen ihre Kündigung während der Probezeit durch das Freisinger Landratsamt geklagt hatte, keine allzu große Aussicht auf Erfolg habe. Doch die 26-Jährige, die als Grund für die Kündigung ihre Schwerbehinderung vermutet, ließ sich nicht beirren. Da sie sich nicht mit dem Landratsamt einigen konnte, kam es am Mittwoch zur Kammerverhandlung des Arbeitsgerichts München in Freising. In dieser sagte der Richter: "Jetzt sehe ich die Sache kritischer als noch in der Güteverhandlung."

Knackpunkt ist eine E-Mail in der Personalakte der Frau. Darin sei sinngemäß davon die Rede, dass man ihr noch vor Ablauf der Probezeit kündigen müsse, weil es wegen ihrer Schwerbehinderung später nahezu ausgeschlossen sei, sagte ihr Anwalt. Die Frau fühlt sich deshalb diskriminiert. Im Wesentlichen, so sagte der Richter, spiegele die E-Mail "einfach die Rechtslage wider", allerdings sei sie "sehr pointiert" formuliert. Nach der Vorberatung mit seinen beiden ehrenamtlichen Beisitzern stelle sich nun die Frage, "ob die Mail genauso formuliert worden wäre, wenn die Klägerin nicht schwerbehindert wäre. Wir denken: nein". Man könne nicht ausschließen, dass die E-Mail die Entscheidung für die Kündigung beeinflusst habe, es liege also "ein Indiz für eine Benachteiligung" vor. Daraus ergebe sich eine Beweislastumkehr. Soll heißen: Das Landratsamt muss nachweisen, dass die Schwerbehinderung nicht der Kündigungsgrund war.

Landratsamt Freising
:In der Probezeit gekündigt

26-Jährige vermutet Behinderung als Grund und verklagt das Landratsamt.

Landrat Josef Hauner, der zur Kammerverhandlung am Mittwoch nicht persönlich erschien, hatte beim Gütetermin im August beteuert, dass die E-Mail keinen Einfluss auf seine Entscheidung gehabt habe. Er habe sich tagelang intensiv mit der Sache beschäftigt und sich erst dann für die Kündigung ausgesprochen. Als Grund nannte das Landratsamt, dass die 26-Jährige sich nicht die nötigen Grundlagen für die dauerhafte Ausübung ihrer Tätigkeit habe aneignen können und das nötige Vertrauensverhältnis nicht vorhanden gewesen sei. Es sei die Frage, "ob man das nicht noch konkretisieren kann", sagte der Richter am Mittwoch. Der Anwalt des Landratsamts regte an, den Landrat dazu noch mal anzuhören. Der habe beim Gütetermin "ja sehr klar formuliert, dass die Schwerbehinderung nicht der Kündigungsgrund war, aber weil es ja nur der Gütetermin war, wurde das nicht protokolliert".

Der Richter appellierte an beide Parteien, sich vielleicht doch noch zu einigen. Das ist jedoch schwierig, weil es der Klägerin nicht um eine Abfindung geht, wie ihr Anwalt sagte, "sondern um den Arbeitsplatz". Seine Mandantin sei am Boden zerstört, weil sie immer noch keinen anderen Job habe und es aufgrund des schlechten Arbeitszeugnisses des Landratsamts "Absagen hagelt - hätte sie eine andere Stelle gefunden, säßen wir heute nicht hier".

Der Richter wies darauf hin, dass die Klägerin, falls sie in erster Instanz gewinne, womöglich in der zweiten scheitern könnte. Zudem sei das Unterfangen "so oder so eine Sackgasse, ich kenne kein Arbeitsverhältnis, das gut gegangen ist, wenn sich jemand eingeklagt hat". Dennoch schlug er als Kompromiss vor, es noch einmal mit einem befristeten Vertrag für drei bis sechs Monate zu versuchen. Falls es dann wieder nicht klappen sollte, könne das Landratsamt das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung beenden. Das Landratsamt hätte sich darauf eingelassen, die Klägerin nicht. Das Urteil folgt.

© SZ vom 05.10.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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