Urteil am Landshuter Landgericht:Auf Bewährung

Mann schlägt und bedroht seine Frau. Der Richter lässt Milde walten, das Opfer auch

Zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten ist jetzt ein 41-jähriger Kraftfahrer vom Landshuter Landgericht verurteilt worden, der im Juli 2015 in einer Gemeinde im nördlichen Landkreis seiner damaligen Frau ein Messer an den Hals gehalten und sie aufgefordert hatte, eine Geldstrafe für ihn zu zahlen. Das Brisante daran: Die Strafe von 100 Tagessätzen zu je 40 Euro hatte das Freisinger Amtsgericht dem Mann im Januar 2015 auferlegt, weil er seine Frau geschlagen und bedroht hatte.

Die Vorwürfe in der aktuellen Verhandlung am Landgericht räumte der 41-jährige Angeklagte ein. Demnach lebte er von seiner Frau im Juli 2015 bereits getrennt und suchte sie in der ehemals gemeinsamen Wohnung auf. Er wollte sie dazu bewegen, die 4000 Euro aus dem vorangegangenen Urteil am Freisinger Amtsgericht für ihn zu begleichen. "Dabei drohte er der Geschädigten, ihr Verletzungen zuzufügen, indem er ihr ein Messer an den Hals hielt", hieß es in der Anklageschrift. Als der Sohn der beiden den Streit hörte und den Raum betrat, nahm der Angeklagte das Messer wieder vom Hals seiner Frau. Diese bezahlte die Strafe letztlich nicht.

Im vergangenen Oktober hat sich das Paar scheiden lassen. Aber das Ende der Beziehung bedeutet das nicht zwingend. Offenbar besuchte die Frau ihren Ex-Mann, der zuletzt in Untersuchungshaft saß, regelmäßig im Gefängnis. Sie könne sich sogar vorstellen, sagte sie in der Verhandlung am Landgericht, dass er wieder bei ihr einziehe.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: