Trotz der neuen Gesetzeslage:Zone für Windräder

Hallbergmoos hält an der bisherigen Planung fest

Die Gemeinde Hallbergmoos bekräftigt ihre Absicht, im südlichen Gemeindebereich an einer Konzentrationsfläche für Windkraftanlagen festzuhalten, wie sie im geltenden Flächennutzungsplan ausgewiesen ist. Der Beschluss war notwendig geworden, weil in der Bayerischen Bauordnung im November 2014 die so genannte H10-Regelung eingeführt wurde. Sie sieht vor, dass Windräder einen Mindestabstand vom Zehnfachen ihrer Höhe zu Wohngebäuden einhalten müssen. Bereits vorher beschlossene Flächen sind von der Regelung ausgenommen. Bei der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes soll nun untersucht werden, ob im südlichen Bereich weitere Konzentrationsflächen ausgewiesen werden können. Vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird derzeit ein Vorentwurf untersucht, der dem Gemeinderat in den nächsten Monaten zur Billigung vorgelegt werden soll. Ziel bei dem Verfahren ist, verbindlich festzustellen, ob Windräder überhaupt möglich sind. Es gibt bereits Bedenken der Flugsicherung. Auch Einwendungen von Naturschützern oder aus der Landwirtschaft sind möglich. "Wir wollen in dem Verfahren Rechtssicherheit haben", sagte Bürgermeister Harald Reents (CSU). Wenn es sich dann herausstellen sollte, dass "gar nichts geht", könne man immer noch auf die Konzentrationsfläche verzichten.

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