Startbahnprozess:Schon 650 Seiten Protokoll

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Die gerichtliche Auseinandersetzung um die Erweiterung des Münchner Flughafens nähert sich ihrem Ende. In dieser Woche wird nicht verhandelt

Von Johann Kirchberger

Für die Startbahngegner zählt der CO 2-Ausstoß von Flugzeugen "zu den klimaschädlichsten Emissionen, die es gibt". (Foto: Marco Einfeldt)

Er habe jetzt schon an die 650 Seiten Protokolle diktiert, bilanzierte Erwin Allesch, der Vorsitzende Richter des 8. Senats beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, am 36. Verhandlungstag im Startbahnprozess. Es war schon einer der letzten. Die fachlichen Erörterungen zum Thema Naturschutz wurden am Donnerstag im Wesentlichen abgeschlossen. In dieser Woche finden keine mündlichen Verhandlungen über den geplanten Bau einer dritten Start- und Landebahn am Münchner Flughafen statt. Am Dienstag, 19. November, treffen sich alle Beteiligten wieder, dann sollen die von den Klägern angekündigten Beweisanträge gestellt werden. Möglicherweise werden Anfang Dezember noch ein oder zwei Verhandlungstage angehängt.

In der vergangenen Woche kam der Klimawandel zur Sprache. Anwältin Ursula Philipp-Gerlach vom Bund Naturschutz prangerte an, dass die vom Flughafen ausgehenden Treibhausemissionen nicht ermittelt worden seien und daher im Planfeststellungsbeschluss keinen Niederschlag gefunden hätten. Dabei zähle der CO2-Ausstoß von Flugzeugen "zu den klimaschädlichsten Emissionen, die es gibt". Sie trügen wesentlich zum Klimawandel bei, der zu den größten Herausforderungen der Menschheit gehöre, ein unheimliches Gefahrenpotenzial berge und zu einer erheblichen Zerstörung der Lebensgrundlagen führe. Dass nicht ermittelt worden sei, welcher zusätzliche Treibstoffausstoß von einer dritten Startbahn ausgehe, sei ein glatter Verfassungsverstoß.

Auch BN-Anwalt Ulli Kaltenegger sah das so. Folge man den im Planfeststellungsbeschluss aufgestellten Prognosen, dann würden 2025 ohne dritte Startbahn 480 000 Flugzeuge starten und landen, mit der dritten Startbahn aber 590 000. Durch die dritte Bahn entstehe also eine nicht unbedeutende Zunahme des Luftverkehrs und dadurch eine erhebliche Zunahme der Emissionen. Zwar sei der Kampf gegen den Klimawandel ein globales Problem, sagte er, "wir können es uns aber nicht mehr leisten, lokal auf die Umsetzung globaler Ziele zu verzichten".

Landesanwalt Anton Meyer winkte ab. Die Ausführungen zum Klimaschutz stünden in keinem Zusammenhang mit dem Startbahnbau, das seien "internationale Konventionen", "weder neu noch relevant". Richter Erwin Allesch nahm trotzdem alles zu Protokoll, was Kläger und Beklagte vorzubringen hatten.

© SZ vom 11.11.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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