Schlägerei in der S-Bahn:Mitreisende sind zu Hilfe geeilt

Bundespolizei berichtigt Aussagen von Franz-Josef Bachhuber nach dessen Auseinandersetzung mit zwei Jugendlichen. Ein Tatverdächtiger ist bereits ermittelt worden

Von Peter Becker

S-Bahn Harthaus

Weil sich der Vorfall in einer S-Bahn ereignet hat, hat die Bundespolizei im Fall Bachhuber die Ermittlungen übernommen.

(Foto: Günther Reger)

Die Bundespolizei hat einen 17-jährigen Münchner ermittelt, der im Verdacht steht, an der Rangelei beteiligt gewesen zu sein, die sich am Freitag vor Pfingsten am Neufahrner Bahnhof in einer S-Bahn ereignet hat. In deren Folge war der Kreisvorsitzende der Piratenpartei, Franz Josef Bachhuber aus Moosburg, verletzt worden. Wie Wolfgang Hauner, Sprecher der Bundespolizei am Hauptbahnhof mitteilte, zeigten die Aufnahmen einer Überwachungskamera, dass Bachhuber entgegen dessen Wahrnehmung doch mehrere Personen zu Hilfe geeilt sind. Weil er die Notbremse gezogen hat, könnte der Moosburger auch noch selbst Ärger mit Bahn und Justiz bekommen. Dies nämlich könnte als Missbrauch von Nothilfeeinrichtungen ausgelegt werden. Zu diesem Zeitpunkt gab es nämlich nur eine verbale Auseinandersetzung mit den Jugendlichen.

Weil einer der mutmaßlichen Täter auf dem Bahnsteig sein Mobiltelefon verloren hat, kam die Bundespolizei bei ihren Ermittlungen auf die Spur des 17-jährigen Münchners. Er gilt als Tatverdächtiger. Wie Hauner sagt, habe sich die Befragung von Zeugen wegen der Pfingstferien schwierig gestaltet. Zu den aussagebereiten Personen gehören offenbar auch zwei Jugendliche. Die beiden hatten geholfen, die Schläger von weiteren Attacken auf Bachhuber abzuhalten. Dieser hatte zunächst gesagt, es sei ihm keiner der Mitreisenden zu Hilfe geeilt. "Das tut mir leid", bedauert Bachhuber. Er habe schlichtweg davon nichts mitbekommen. Er habe erst davon erfahren, als sich der Vater eines der Jugendlichen bei ihm gemeldet habe. Auch ein älterer Mann hatte geholfen. Ihn hatte der Moosburger ebenfalls nicht registriert.

"Bachhuber hat Glück gehabt", resümiert Bundespolizist Hauner und glaubt, dass die Angelegenheit für ihn ein wesentlich schlimmeres Ende hätte nehmen können. Bachhubers Vorgehen entspricht nicht unbedingt dem, was Experten in solchen Fällen raten. Diese empfehlen, sich zunächst der Hilfe von Mitreisenden zu versichern. Etwa durch die Frage, ob das nicht eine Sauerei sei, was die Jugendlichen da veranstalten, indem sie in der S-Bahn Alkohol trinken und rauchten. "Er hätte auch den Lokführer oder die Polizei verständigen können", sagt Hauner. Er stellt sich überdies die Frage, ob es im Verhältnis stand, sich wegen einer Ordnungswidrigkeit seitens der Jugendlichen in Gefahr zu begeben. Hauner weiß: Wenn erstmal eine Schlägerei im Gange oder gar schon Blut geflossen ist, ziehen es die meisten Menschen vor, sich nicht einzumischen.

Bachhuber sieht dies anders. "Ich würde wieder so handeln", beteuert er. Wenn er sich erst der Unterstützung von Mitreisenden versichern müsse, um Jugendliche zurechtzuweisen, "dann funktioniert was nicht mehr", sagte Bachhuber in Bezug auf deren Fehlverhalten. Es sei für ihn eine Sache des Charakters, nicht wegzuschauen, sondern die Jugendlichen auf ihr Fehlverhalten aufmerksam zu machen.

Ärger könnte Bachhuber noch bekommen, wie Hauner sagt, weil er die Notbremse gezogen hat. Zu diesem Zeitpunkt habe es nämlich nur ein Wortgefecht gegeben. Erst danach sei es zur Schlägerei gekommen. Bachhuber sieht das anders. Er habe die Notbremse gezogen, weil er aufgrund der verschütteten Flüssigkeiten und der rauchenden Jugendlichen ein Sicherheitsproblem in der S-Bahn erkannt habe und "nicht etwa, weil mit vorher verbal Schläge angedroht wurden". Von der Bahn habe Bachhuber keine Anzeige zu fürchten, sagte ein Sprecher des Unternehmens. Es wäre aber besser gewesen, die Sprechtaste zu betätigen, die eine Verbindung zum Lokführer herstellt. Dies hätten freilich auch die Mitreisenden tun können.

Landtagsabgeordneter Florian Herrmann, Sicherheitsexperte der CSU, will sich zum Vorfall nicht äußern. Für ihn ist die Angelegenheit allerdings ein weiterer Beweis für die Wichtigkeit der Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln.

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