Satzung lässt dies nicht zu:Stadt darf Kita-Gebühren nicht zurückerstatten

Die Stadt Freising kann den Eltern keine Kindergartengebühren zurückerstatten, auch wenn die Tagesstätten während des zurückliegenden unbefristeten Streiks im Mai und Juni nicht geöffnet waren. Zwar wäre man den Betroffenen hier gerne entgegengekommen, wie am Montag im Finanzausschuss des Stadtrats deutlich wurde. Die entsprechende Satzung der Stadt sehe diese Möglichkeit jedoch nicht vor, erläuterte Stadtjuristin Ingrid Hannemann-Heiter. Eine rückwirkende Änderung dieser Satzung, die durchaus in Betracht gezogen worden sei, halte das Rechtsamt der Stadt jedoch für sehr bedenklich.

Die Stadträte bedauerten das, wollten sich über die Einschätzung der Juristen in der Stadtverwaltung jedoch nicht hinwegsetzen. Stattdessen soll die Satzung nun zum 1. Oktober geändert werden. Damit wird es dann einen Passus geben, der es der Stadt künftig erlaubt, Gebühren im Fall eines Streiks zu erstatten. Wichtig ist dieser Beschluss unter anderem, weil die Tarifauseinandersetzungen bei den kommunalen Beschäftigten noch nicht beendet sind und weitere Arbeitskampfmaßnahmen zu erwarten sind.

Auf jeden Fall zurückgezahlt werden kann den Eltern das Essensgeld, das sie während der vergangenen Streiktage gezahlt haben, obwohl die Kinder gar nicht in den Kindergarten gehen konnten. In diesem Fall sei keine Satzungsänderung erforderlich, informierte Ingrid Hannemann-Heiter. Die Mitglieder des Finanzausschusses stimmten der Rückerstattung einhellig zu.

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