Pflegereform:AOK informiert über Neuregelung

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II gelten einige neue Regelungen in der Pflege. Die meisten Änderungen sind zwar erst von 2017 an gültig, aber sie sind bedeutungsvoll. "Bereits jetzt interessieren sich viele Betroffene dafür, welche Änderungen auf sie zu kommen werden", sagt dazu Elisabeth Schönwetter, AOK-Pflegeberaterin aus Freising.

Vom Jahr 2017 an ändert sich grundlegend die Feststellung der Pflegebedürftigkeit, deshalb wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Das neue System zur Begutachtung beinhaltet dann fünf Pflegegrade statt der bisherigen drei Stufen. Die neue Definition von Pflegebedürftigkeit soll dazu beitragen, dass nicht mehr zwischen körperlichen Beeinträchtigungen einerseits und kognitiven und psychischen Einschränkungen andererseits unterschieden wird. "Damit soll insbesondere pflegebedürftigen Demenzkranken geholfen werden", erklärt Elisabeth Schönwetter.

Die Pflegeberatung der AOK ist kostenfrei. Elisabeth Schönwetter ist bei Fragen von Interessierten unter der Nummer 0 81 61/182-287 in der AOK-Direktion Freising erreichbar. Sie ist wie alle AOK-Mitarbeiter streng auf die Wahrung des Sozialgeheimnisses verpflichtet.

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