Noch ist unklar, wann es losgeht:Hochwasserschutz für Fahrenzhausen

Wenn die Maßnahmen umgesetzt sind, möchte die Gemeinde die Überschwemmungsgebiete neu berechnen lassen

Von Alexandra Vettori, Fahrenzhausen

Der Hochwasserschutz entlang der Amper ist seit Jahrzehnten ein Thema im Hauptort Fahrenzhausen und in Großnöbach. Immer wieder hat das Wasserwirtschaftsamt, das für Schutzmaßnahmen zuständig ist, angesetzt, immer wieder kam es zu Protesten von Anliegern, weil deren Grundstücke von den Mauern und Dämmen zerschnitten würden. Derzeit läuft ein neuer Versuch. Das Wasserwirtschaftsamt arbeitet an Plänen, eine Vereinbarung mit der Gemeinde ist schon unterzeichnet. Wann es los geht, ist unklar.

So bleibt es dabei, dass rund um die Amper quasi ein Baustopp verhängt bleibt. Derweil sind die Überschwemmungsgebiete in Bayern neu ermittelt worden, so auch das der Amper. Dazu verpflichtet das Bayerische Wassergesetz (BayWG) die Wasserwirtschaftsämter. Grundlage ist ein 100-jährliches Hochwasser. Dass es nur alle 100 Jahre auftritt, ist natürlich ein statistischer Wert, tatsächlich kann ein solches Hochwasser innerhalb von 100 Jahren auch mehrmals auftreten. Die neuen Berechnungen für die Amper sind in Übersichtsplänen dargestellt und können im Landratsamt in Freising, Landshuter Straße 31, Zimmer 556, und in den betroffenen Gemeinden Wang, Haag, Langenbach, Marzling, Zolling, Freising, Moosburg, Kirchdorf, Allershausen, Kranzberg und Fahrenzhausen jeweils für ihr Gemeindegebiet während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Mitspracherecht gab es für die Kommunen in dem Berechnungsverfahren keine, sie sollten aber eine Stellungnahme dazu abgeben. Der Fahrenzhauser Gemeinderat hat das bei seiner jüngsten Sitzung getan. So wünscht er sich, dass, sobald die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen im Ort umgesetzt sind, die Überschwemmungsgebiete wieder neu berechnet werden. Alle dann geschützten Grundstücke müssten in der Folge heraus genommen werden, so der Gemeinderat. Tatsächlich ist derzeit die Ausweisung von neuen Baugebieten, die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen, ja sogar der Bau von Mauern oder ähnlichen Anlagen quer zur Fließrichtung des Wassers verboten.

Weiter wünscht sich der Fahrenzhauser Gemeinderat, dass die Geländehöhen und berechneten Hochwasserpegel der im Überschwemmungsgebiet liegenden Grundstücke öffentlich zugänglich gemacht werden. So können Betroffene nachprüfen, ob eventuell veraltete Daten zugrunde liegen.

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