Das Landratsamt weist alle Bürger, die Hartz-IV-Leistungen beziehen und in den Ferien in Urlaub fahren möchten, darauf hin, dafür vor Antritt der Reise die Zustimmung des Freisinger Jobcenters einzuholen. Denn wer ohne Genehmigung eine Urlaubsreise unternimmt, hat für diese Zeit keinen Anspruch auf die Geldleistungen. Bei einer genehmigten Abwesenheit werden jedoch das Arbeitslosengeld und die Kosten für die Unterkunft ungekürzt weiter gezahlt. Da für die Betroffenen die Arbeitssuche immer Vorrang haben muss, sollen sie allerdings auch während des Urlaubs jederzeit für das Jobcenter erreichbar sein.
Nicht einfach wegfahren:Hartz-IV-Bezieher müssen Urlaub anmelden
© SZ vom 23.07.2015 / SOVO - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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