Neufahrn:Übermittlungssperre leicht gemacht

Wer keine Lust auf einen Fresskorb vom Bürgermeister zum 70. oder 100. Geburtstag hat, keine Wahlvorschläge von Parteien bekommen möchte und auch nicht in einem Telefonbuch auftauchen will, der hat laut Bundesmeldegesetz (BMG) das Recht, Datenübermittlungen und Auskunftserteilungen an Parteien, Mandatsträger, Adressbuchverlage, Religionsgemeinschaften oder die Presse zu widersprechen.

Dazu gibt es in den Rathäusern ein entsprechendes Formular. Die Gemeinde Neufahrn macht darauf aufmerksam, dass dieses Formular auch von ihrer Homepage unter www.neufahrn.de herunter geladen, ausgefüllt und ins Rathaus geschickt werden kann. Zu finden ist es in der Rubrik Satzungen&Formulare\Formulare\Meldewesen\Antrag auf Auskunfts-/Übermittlungssperre.

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