Neufahrn:Mehr Zeit für Kaffeetrinker

Gemeinderat erhöht die Höchstparkdauer in den Bewohnerparkzonen

Die Bewohnerparkzonen rund um den Bahnhof sollen Flughafenparker abschrecken, aber nicht zum Hindernis etwa für ausgedehntere Kaffeekränzchen werden. Deshalb hat der Flughafen-, Planungs- und Bauausschuss des Gemeinderats jetzt mit großer Mehrheit beschlossen, die Höchstparkdauer in den entsprechenden Gebieten von zwei auf drei Stunden zu verlängern. Dafür wird aber auch der Zeitraum, in dem die Regelung gilt, ausgedehnt: Das Parken wird nun montags bis freitags nicht mehr nur zwischen 10 und 16 Uhr, sondern zwischen 8 und 17 Uhr beschränkt. Anwohner, die von der Kurzparkregelung entbunden werden wollen, brauchen Parkausweise. Die entsprechenden Anträge gibt es im Rathaus und auf der Homepage der Gemeinde (www.neufahrn.de).

Ein Ausweis gilt bisher für jeweils eine von mittlerweile acht Bewohnerparkzonen, weil im Laufe der Jahre immer wieder "dazugestückelt" wurde, wie Bürgermeister Franz Heilmeier es ausdrückte. Wer in der eigenen Zone keinen Parkplatz findet, kann nicht einfach auf eine andere ausweichen, auch wenn diese direkt angrenzt. Deshalb wurde nun auch beschlossen, die acht zu drei Zonen zusammenfassen - westlich und östlich der Bahnhofstraße beziehungsweise nördlich der Bahn. Die Ausweise werden künftig entsprechend ausgestellt. Damit sollen die Anwohner flexibler sein.

Die Kontrolle übernimmt weiterhin die kommunale Verkehrsüberwachung. Für den Parkplatz direkt am Bahnhof ist die Park-and-Ride GmbH zuständig. Diese hat im vergangenen Jahr mehr als 1100 Fahrzeuge gezählt, die unerlaubt über eine Nacht oder noch länger abgestellt waren. Insgesamt sei der Trend aber rückläufig, heißt es im jetzt vorgelegten Tätigkeitsbericht der GmbH für 2014.

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