Naturschutz geht vor:Aus für die Hühnermast

Der Protest gegen die Hühnermast bei Zolling hatte nun Erfolg: Der Bau der Anlage ist endgültig vom Tisch. (Foto: Marco Einfeldt)

Zollinger Landwirt zieht den Antrag auf Berufung zurück und verzichtet wohl auf den Bau einer Mastanlage für knapp 40 000 Hähnchen in der Ortschaft Moos.

Johann Kirchberger

Der Bau einer Mastanlage für knapp 40 000 Hähnchen in der Ortschaft Moos (Gemeinde Zolling) ist nun wohl endgültig vom Tisch. Ende März hatte das Verwaltungsgericht München einer Klage des Bund Naturschutz (BN) gegen die Genehmigung der Mastanlage durch das Landratsamt stattgegeben und eine Verträglichkeitsprüfung für das benachbarte Flora-Fauna-Habitat-Gebiet verlangt (wir haben berichtet). Eine Entscheidung, die das Vorhaben um Jahre verzögert, da das Areal dafür erst aufwendig kartiert werden müsste. Das Urteil wurde seinerzeit vom Landratsamt sofort akzeptiert. Der beigeladene Landwirt hatte jedoch zunächst einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Diesen Antrag, so hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun bestätigt, wurde am 19. Juni zurückgezogen. Der VGH hat das Berufungsverfahren noch am selben Tag eingestellt. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Da dem Landwirt, der hauptberuflich bei der Landesanstalt für Landwirtschaft arbeitet, keine Genehmigung für eine Nebentätigkeit erteilt werde, erwartet der BN, dass der Antrag nicht neu gestellt wird und die Planung damit endgültig vom Tisch ist.

Das Gericht ist ganz klar unserer Argumentation gefolgt, dass die Auswirkungen der Anlage auf das angrenzende FFH-Gebiet Ampertal nicht ausreichend und falsch geprüft worden sind und der Genehmigungsbescheid für die Hähnchenmastanlage daher aufzuheben ist", stellte der Freisinger BN-Geschäftsführer Manfred Drobny und BN-Artenschutzreferentin Christine Margraf in einer Stellungnahme fest. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Ulrich Werner habe das Urteil grundsätzliche Bedeutung für sämtliche Genehmigungsverfahren von Mastanlagen in der Nähe von europaweit geschützten Gebieten.

© SZ vom 28.06.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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